hallo,
ich denke es kommt auf die Zusammensetzung Deiner UG an.
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Wenn du als Gehaltsempfänger in der UG angestellt bist ist nur der pfändbare Betrag Deines Gehaltes in Gefahr.
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Da aber die UG noch ganz frisch am Markt ist wird es da wohl keine Aussagen zu geben.
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Ich habe mich mit dem gleichen Thema beschäftigt und kam nicht weiter. Ich denke hier ist eine Ldt. immernoch erste Wahl.
LG
baggerbob
Danke für die Antwort.
Ich bin alleiniger Gesellschafter/Geschäftsführer.
Tätig bin ich als HV.
Folgende Konstruktion für den Geschäftsführervertrag erscheint mir sinnvoll und hnachhaltig:
Also kein Fixes Gehalt, sondern abhängig von dem, was der GF der UG einbringt.
1/3 der Provision die ich einwerbe als Gehalt. Minimales Grundgehalt, das angerechnet wird.
1/3 Lohnnebenkosten
1/3 Werbungskosten.
Wenn ich also für 3.000 € Provisionen einwerbe, dann gehen 1.000 als Gehalt, 1.000 für Werbungskosten und 1.000 für Lohnnebenkosten.
Das erscheint mir als eine solide Finanzierung, natürlich bleibt am Jahresende ein Gewinn übrig, an dem sich zunächst mal das FA labt, von dem übrig bleibenden Rest holen sich 2/3 die Gläubiger und 1/3 geht in die Rücklagen.
Eigentlich bin ich da recht optimisdtisch, weil die UG wäre dann meine existenz und Existenzvernichtung machen die Gerichte äusserst ungern.
Mit der Ltd. habe ich mich noch nicht beschäftigt, aber danke für die Anregung.
Ich hab vor allem deswegen an eine UG gedacht, weil ich rechne mit 1.000 € Gründungskosten, 1 € Stammkapital, 500 € Gründung und noch mal 500 € für eine ausgiebige Zusatzberatung, die wohl in meinem Fall erforderlich ist.
Bei einer LTD weiß ich nur, dass man mindestens 2.000 € braucht, sich einen Steuerberater in D und einen in GB leisten muss und einen Übersetzer dazu, weil für juristisches Fachenglisch reichen meine Kenntnisse wohl nicht aus.
Werde mich aber intensiver mit LTD. beschäftigen.
Gruß Leopold Bloom