Schon wieder so eine Antwort :fuchsteufelswild:
Also: Eigentumerwerb mit Miete gleichzusetzen ist schon schon einmal Megaschwachsinn. Wen tatsächlich jemand das Haus erwirbt, hängt es von der Toleranz des Erwerbers ab ob man noch ein paar Tage länger drin wohnen bleiben kann oder nicht - das hat mit Mietrecht oder so gar nichts zu tun. Man stelle sich vor, der Erwerber muss Grundsteuer und sämtliche Nebenkosten tragen und der Vorbesitzer darf noch Monate mietfrei wohnen.
Nun zu den Fakten: Ich gehe mal davon aus, dass die finanzierende Bank die Versteigerung angeordet hat. Jetzt ist die Frage - was willst Du überhaupt? Haus behalten, Mietwohnung? Wie sehen Deine Verhältnisse aus? Warum muss das Haus versteigert werden? Willst Du nicht lieber versuchen, Dein Haus zu halten anstatt Dich in den Ruin zu stürzen? Dir ist klar, dass eine Versteigerung nie Deine tatsächlich aufgenommene Darlehenssumme decken wird und Dir die Restschuld angelastet wird - also wenn Du Glück hast ca. 1/3.
Lieber paps, in so einer Situation jemanden eine 6-8-wöchige latenzzeit einzuräumen, ist fahrlässig. Du kennst weder die verhältnisse, z.B. Einkommen über Hartz4 usw., noch wurde hier die Vorgeschichte erwähnt. Wahrscheinlich sagst Du Dir jetzt warum Hartz4? Der Darlehensvertrag der Bank beinhaltet mit 100%-iger Sicherheit eine Lohnabtretung. Wie soll der Mann denn nun seinen Lebensstandard finanzieren? Hört auf, hier irgendwelche Paragraphen reinzuposten, die eh keinem nützen - hier ist praktische Hilfe gefragt und kein stupides Rechtsgelaber.
An Deiner Stelle würde ich mich noch einmal mit der finanzierenden Bank in Verbindung setzen und ansonsten eine Umschuldung in Erwägung ziehen (ja, ich weiss wieder keine Werbung). Wenn Du willst, kannst Du mich aber gerne mal anschreiben. Versprechen kann ich da aber nichts.