Moin,
Ihr Mann sollte sich bei der Schuldnerberatung erkundigen, welche Zeitschiene zwischen der Erstberatung und dem Insolvenzantrag zu erwarten ist.
Die Banken brauchen für die Zeit zwischen dem ersten Nichtzahlen und einen Vollstreckungsbescheid in der Regel etliche Monate. Ich habe seinerzeit nach dem Besuch beim Schuldnerberater die Zahlungen vollständig eingestellt und später, etwa 8 Wochen vor der Abgabe des Eröffnungsantrages, kam der erste Mahnbescheid, dem ich widersprach. Deshalb habe ich bis zur Verfahrenseröffnung auch keine Vollstreckung erlebt. Auch eine bei einem Gläubiger vorhandene Lohnabtretung wurde nicht offengelegt.
Und selbst wenn dürfte das, was sich der Gläugiber holen kann, immer noch erheblich weniger sein als das, was Sie heute zahlen müssen. Eine Pfändung / Lohnabtretung ist bei den vier Unterhaltsberechtigten (Sie und Ihre drei Kinder) Ihres Mannes ja erst ab 2070 € netto möglich.
Die Raten für den Pkw des Mannes würde ich bezahlen, notfalls auch in Form einer Sondertilgung. Wenn Sie die übrigen Forderungen nicht mehr bedienen dürfte das Geld möglicherweise in der Zeit bis zum Insolvenzantrag dazu ausreichen.
Sobald Sie anfangen Raten nicht mehr zu bedienen wird Ihnen die bsiherige Bank den Dispo kündigen. Eingehende Zahlungen dort werden leider vollständig mit dem aufgelaufenen Dispo verrechnet. Gehen Sie daher beide zu einem anderen Bankinsitut und eröffnen Sie jeder für sich ein neues Konto. Das Ihres Mannes wandeln Sie sofort in ein P-Konto. Der Schuldnerberater wird Ihnen eine Bescheinigung ausfüllen aus der die Anzahl der Unterhaltsberechtigten Personen hervorgeht. Dann ist das Geahlt Ihres Mannes bis zur Pfändungshöhe auch auf dem Konto geschützt.
Alle Geldeingänge anderer Art gehen ab sofort nur noch auf Ihr Konto, nur auf diesem Konto werden eventuelle Guthaben gesammelt. Das Kindergeld würde ich, damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt, auf Ihr Konto umleiten. Ob dazu nur eine Kontoänderung notwendig ist oder eine tatsächliche Übertragung weiss ich nicht.
Alle gemeinsamen Konten auflösen. Prüfen Sie noch vorhandene Versicherungen, ob diese möglicherweise der Insolvenz zum Opfer fallen könnten, so z.B. Sterbegeldversicherungen der Kinder sind gefährdet, wenn Ihr Mann der Versicherungsnehmer ist. Rechtzeitig vorher solche Versicherungen auf Sie umschreiben lassen.
Sie müssen inder Insolvenz damit rechnen, dass der Vermieter angeschrieben wird. Zum einen, weil der Treuhänder sich die Mietkaution sichern wird, zum anderen aber auch, um den Mietvertrag freizugeben. Sonst könnte er bei Nichtzahlung der Miete in die Lage kommen, diese zahlen zu müssen.
Informieren Sie, wenn Sie Bedenken haben, den Vermieter vorher selbst. Bei großen Wohnungsbauunternehmen ist es egal. Sollten Sie Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft sein und Ihr Mann die Genossenschaftsanteile halten, sollte er diese sofort kündigen. Termin dafür die üblicherweise der 30.9. Sie erwerben dann neue Anteile. Einzelheiten, wenn es zutrifft, können wir noch einmal diskutieren.