Privatinsolvenz
-beantragt, noch nicht eröffnet-
Hallo,
mein Verfahren ist noch immer nicht eröffnet (Antrag am 28.8.), aber nun bewegt sich was. Heute kam ein Schreiben vom mir zugeteilten Verwalter. Darin kündigt er seinen Besuch am kommenden Donnerstag an und fordert mich auf, verschiedene Unterlagen in Kopie zu schicken. Soweit, so gut.
Im Schreiben selbst steht auch ein Absatz zur Steuererklärung:
"Ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, dass Sie im Insolvenzverfahren verpflichtet sind, Ihre jährlichen Steuererklärungen abzugeben, unabhängig davon, ob mit Erstattungen zu rechnen ist. Sollten Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, sind die Finanzbehörden berechtigt, Zwangsgelder festzusetzen, die von Ihnen zu zahlen wären."
Nun lese ich aber überall, dass der IV die Steuererklärung abgeben muss, was ist denn nun richtig? 2011 habe ich bisher noch nicht abgegeben, weil ich mit Sicherheit eine Nachzahlung haben werde wie jedes Jahr, hatte allerdings auch Vorauszahlungen zu leisten. Vermutlich hat mich das finanzamt deshalb noch nicht gemahnt.
Die Unterlagen sind alle fix und fertig in einem Ordner, die könnte ich dem IV direkt so übergeben bei dem Termin am Donnerstag- ich habe noch nie selber eine Steuererklärung gemacht...MUSS ich das jetzt, SOLL ich das jetzt, DARF ich das jetzt überhaupt? Wie gesagt, Erstattung ist nicht zu erwarten, sondern Nachzahlung. Verstehe ich das richtig, dass ich die dann gar nicht zahlen müsste, weil vor der Inso entstanden? Kann sich der IV evtl. mit dem Finanzamt auf eine Schätzung einigen, dann käme ich auf plus/minus 0 wegen der ja schon geleisteten Vorauszahlungen? Oder wie?
Ich will keinen Fehler machen und es mir auch nicht direkt mit dem IV verscherzen, also was sage ich am Donnerstag am besten zum Thema Steuererklärung?
Für einen Tipp wäre ich dankbar.