Hallo
Sind Sie in IK Verfahren oder IN Verfahren ?
Die Vergütung des Treuhänders wird nach dem Wert der Insolvenzmasse berechnet, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Der Treuhänder erhält in der Regel 15% von gepfändete Insolvenzmasse + Betrag an Auslagen pauschale ist 15% von Netto Vergütung.Die Vergütung soll in der Regel mindestens 600,- Euro betragen. Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, z.B. durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Der Verwalter kann nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschalbetrag fordern, der im ersten Jahr 15% danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,– Euro je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit beträgt. Zusätzlich von TH Vergütung und von Erstattung der Auslagen werden,die 19 % Umsatzsteuer vom Insolvenzverwalter an FA überwiesen,und auch von Insolvenzmasse abgezogen .
Beispiel: in IK Verfahren:
1)Schlussverteilung gemäß § 196 Abs.2 InsO zugestimmt. 2)Schriftliches Verfahren gem.§ 5 II Inso angeordnet für folgende Verfahrensabschnitte.
3)Schlusstermin gemäß § 197 Inso
Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen, Anhörung der Insolvenzgläubiger und des Treuhänders zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung.
Angenommen für dem Zeitraum, das 10.000,00 € zu Insolvenzmasse geflossen sind, es wird folgendes berechnet.
1) TH Vergütung 15% von gepfändete Insolvenzmasse = 1.500,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 285,00 € die werden von TH an FA abgeführt = 285,00 €
2) Betrag an TH Auslagen pauschale sind 15% von TH Vergütung (1.500 €) = 225,00 €
+ 19% Umsatzsteuer = 42,75 € die werden von TH an FA abgeführt = 42,75 €
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Gesamte TH Vergütungskosten = 2.052,75 €
Dazu noch Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz von 12. März 2004. = 588,00 €
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Gesamte Verfahrenkosten bis Schlussverteilung und Schlusstermin = 2.640,75 €
Die 2.640,75 € werden von 10.000,00 € Insolvenzmasse abgezogen - Rückstellung für Verfahrens Kosten bis Verfahrensende (ca. 400,00 € bis 600,00 € ) je nach dem, wie IG entscheidet, und der Rest wird von TH prozentuell an Gläubiger verteilt, die in der Tabelle nach § 38 Inso bei IG eingetragen sind. Gläubiger mit höhere Forderungen erhalten mehr Geld