zu 1.) Klingt sehr am Rande der Legalität; Sie würden dann den Erstattungsbetrag der Masse schulden.
Hallo paps, erstmal Danke für deine Antwort. Ich habe mich auch nochmal umgehört/umgesehen und folgendes zu diesem Thema rausbekommen. Grundsätzlich werden folgende Gruppen bei diesen Einrichtungen nicht angenommen:
1.) Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler
2.) Personen, die ihre Lohn- und Einkommensteuererstattungsansprüche bereits an Dritte abgetreten oder verpfändet haben
3.) Personen, bei denen allgemein Pfändungen (z.B. Lohnpfändungen etc.) durch Dritte vorliegen
4.) Personen, die einen Offenbarungseid abgelegt haben
5.) Personen, die Unterhaltspfändungen (z.B. an Ehefrau, Kinder) haben
6.)
Personen, über deren Vermögen ein sog. Insolvenzverfahren eröffnet wurde7.) Personen, die Rückstände beim Finanzamt haben, wie z.B. ; Steuerrückstände, Kfz-Steuerschulden usw.
Somit hat sich die Frage eindeutig erledigt.
Was ich allerdings noch nicht ganz nachvollziehen kann ist, das trozdem die Gesamt Summe abgezogen wird obwohl auch kosten für Lohnsteuerberater/Lohnsteuerhilfe anfallen um so eine optimale Auszahlung zu erreichen. Ich persönlich kenne mich mit der Berechnung überhaupt nicht aus bin allerdings alles andere als "Zahlungsfaul"
und versuche immer soviel wie möglich abzuzahlen (zurzeit gehen ca. 500€ im Monat von meinem Lohn zum Insolvenzverwalter). Aber ich persönlich bräuchte Hilfe bei der Erstellung der Kilometergeldrückerstattung und die kostet Geld. Ich habe einen Lohnsteuerhilfe Verein in meiner Nähe gefunden allerdings kostet auch dort die Aufnahme zurzeit: Beitragsklasse 3 - Zahlbetrag: 101,00 €.
Ich war noch nie arbeitslos und fahre täglich an die 200 km zum Arbeitsplatz hin und zurück. Wenn ich nun einen Antrag auf Kilometergeldrückerstattung stelle und mir nichts bleibt wo bleibt da der gewisse Anreiz? Das Fahrzeug wird ja auch nicht besser und eine kleine Summe fördert doch eher die Motivation des Schuldners oder sehe ich das falsch?
MfG