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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Was wird aus dem Auto-Kredit.  (Gelesen 2350 mal)

Evelknevel

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Was wird aus dem Auto-Kredit.
« am: 13. Januar 2012, 22:12:07 »

Hallo,
Ich hätte da mal (wieder )eine Frage:

Meine Schwiegermutter steht kurz vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dieses soll im Mai starten.Gehen wir aber lieber mal vom April aus.
Im Moment wurde alle Gläubiger angeschrieben zur Feststellung der gesamt Schulden pro Gläubiger.
Es läuft noch ein Auto-Kredit welcher bis jetzt noch bezahlt wurde.
Das wir aber den Dispo von ihrem Konto abgeschafft haben wurde es so eng das im Dezember 30 Euro von 232 Euro Rate nicht gezahlt wurden.
Die Januar Rate wurde auch nicht abgebucht es sind jetzt also 312 Euro offen (Aufschläge inkl.)

Heute ist also die 2te Mahnung eingegangen.

Das Auto wird ja zurück gehen und die Restsumme wird dann ja ins Verfahren ein gehen.
Damit muss Frau sich halt abfinden also das jede bezahlte Rate eigentlich verloren ist da sie das Auto ja nie besitzen wird.

Meine Frage ist folgendes wenn Sie die Raten jetzt einfach nicht bezahlt was kann oder wird die Bank voraussichtlich tun?
Meine Meinung ist sch... auf die Raten und lass sie die Überteuerte Karre abholen dann muss ich schon nicht zum Händler und die Karre abgeben.

Hört sich dreist an?
Ja,stimmt aber bitte beachtet das ja Ich die Raten zahlen muss da Sie ja keine Kohle hat.
Da Ich Ihr schon ein 1000 Euro Auto besorgen werde denn sie muss ja zur Arbeit kommen und 1000Euro + 312Euro auch bei mir im Geldbeutel klingeln würde ich die 312Euro gerne sparen.

Ich will nur keine weiter Lohnpfändung riskieren ( 1 läuft schon)
Da der Arbeitgeber von Ihr das nicht sehr lustig findet.

Welche Auswirkungen hätte sie also zu befürchten und wie könnte sich das ganze auf das Verfahren auswirken.

Ich weiss das es sich dreist anhört aber wie gesagt es geht darum lieber 1300 Euro in das Zukünftige Auto zu stecken das wirklich Ihr gehört und nicht der Bank.

Mfg

Evel



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Der_Alte

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Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #1 am: 13. Januar 2012, 23:09:44 »

Der übliche Tip der Schuldnerberater ist, sofort alle Kredite nicht mehr zu bedienen.

Das sehe ich hier genau so. Bis die Bank das Auto abholen will ist mit großer Sicherheit das Insolvenzverfahren eröffnet.
Eine weitere Lohnpfändung wird es nicht geben, allenfalls die Offenlegung der Abtretung. Die wird aber nicht wirksam, solange dort noch eine Pfändung liegt.Ist aber auch egal, weil nach der Insolvenzeröffnung der Gläubiger mit der ältesten Abtretung diese ohnehin vorlegen wird, um sich zuerst (§ 114 InsO) zu bedienen. Die Autobank bekommt also sowieso ihr Geld.

Sparen Sie das Geld, solange die Bank das Auto noch bei der Mutter läßt. Danach können Sie ein passendes Fahrzeug kaufen. Wichtig ist, dass Sie Eigentümer bleiben, sinnvollerweise wegen der Kfz--Steuer auch Halter. Versicherungsnehmer kann die Schwiegermutter sein.

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Evelknevel

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Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #2 am: 13. Januar 2012, 23:44:44 »

Super:

Danke für die schnelle Antwort.
Wie ist das den eigentlich mit der Lohnpfändung?
Darf immer nur 1 Gläubiger pfänden oder können auch 2 und mehr gleichzeitig pfänden?
Der zurzeit pfändende Gläubiger ist eine Bank die aber noch nicht den maximal Betrag nach Pfändungsfreibetrag Liste holt.

Der Berater meiner Schwiegermutter hatte zu ihr gesagt sie solle den Kredit weiter bezahlen ist es sicher das da für das Verfahren nix negatives kommen kann?

Was heisst Offenlegung der Abtretung?

Ich komme nicht ganz hinter den dreh wie das mit dem Auto laufen soll
Laut Erzählung unserer Schwiegermutter:

Sie bekommt ein Schreiben vom Insolvenzverwalter,
Sie geht zum Händler und übergibt Schreiben und Auto ohne Gegenwehr des Händlers,
Sie bekommt ein schreiben der Autobank die ihr mitteilt was Restschuld bleibt
Die Restschuld geht in die Insolvenz Masse

Aber muss der Verwalter nicht auch der Autobank einen vergleich anbieten?
Braucht der Verwalter nicht auch hier eine Schulden Aufstellung?
Das dauert dann doch auch wieder einen Monat oder?
Dadurch verzögert sich ja wieder alles oder?

Evel

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Der_Alte

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Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #3 am: 14. Januar 2012, 11:36:33 »

Es verwundert mich, dass der Arbeitgeber den Pfändungsgläubiger nicht in voller Höhe bedient. Liegt hier vielleicht gar keine Lohnpfändung vor, sondern die Bank hat nur eine Lohnabtretung in Höhe der Kreditrate vorgelegt?
Dann könnte ein weiterer Pfändungsgläubiger natürlich über den Rest verfügen.

Zum Thema "Abtretungsgläubiger":
Krdeit werden von Banken im Regelfall nur vergeben, wenn der Kreditnehmer in eine Lohnabtretung einwilligt. Das bedeutet, dass der Kreditgeber im Falle ausbleibender Zahlungen (wann und wie ist vertraglich geregelt) dem Arbeitgeber offenlegen (im Sinne von vorlegen) kann, dass die pfändbaren Anteile des Gehalts an den Kreditgeber abzuführen sind. Das ist für den Kreditgeber insofern praktisch, weil er nicht erst einen vollstreckbaren Titel erwerben muss.

Auch für den Fahrzeugkredit wird das gelten, so dass die Autobank davon Gebrauch machen könnte.

Wie sich die Abwicklung des Fahrzeugkredits letztendlich ausgestaltet, bleibt abzuwarten.
Die Bank wird wahrscheinlich Mitte Februar den Kredit kündigen und Frist setzen, den Restbetrag zu zahlen. Sie können dann versuchen , das Fahrzeug auf dem freien Markt zu verkaufen, auch unter Wert. Das geht in Absprache mit der Bank, die ein Interesse daran hat, möglichst schadlos aus dem Vertrag zu kommen.
Wenn es nicht im freien Verkauf geht, weil Sie oder die Bank es nicht wollen oder weil sich kein Käufer findet, wird die Bank von ihrem Sicherungsübereignungrecht Gebrauch machen. Auch das ist im Vertrag geregelt, dass das Fahrzeug bis zur endgültigen Bezahlung der Bank als Sicherheit dient und diese es, sollte der Vertrag nicht mehr bedient werden, verwerten kann. Das wird, da die Banken üblicherweise noch einige Male mahnen und es irgendwann an ein Inkassounternehmen abgeben, nicht vor April stattfinden.
Verlangt die Bank noch vor dem Insolvenzantrag das Fahrzeug, verwertet sie es selbst und kann die noch offene Restforderung als Insolvenzforderung anmelden. Mit der Bank vereinbaren Sie dann, wann und wo das Fahrzeug übergeben wird.
Ist das Insolvenzverfahren bereits eröffnet, könnte auch der Treuhänder in die Verwertung eintreten. Dann wird er mit Ihrer Schwiegermutter einen Termin zur Fahrzeugübergabe vereinbaren. Wo die stattfindet, ob beim Treuhänder oder bei einem von ihm ausgesuchten Auuohaus, werden Sie rechtzeitig erfahren.
Mit der anschließenden Forderung hat Ihre Schwiegermutter nichts mehr zu tun, die geht direkt zum Treuhänder.

In beiden Fällen haben Sie also Zeit sich auf die neue Situation vorzubereiten.

Die Einstellung aller Kreditratenzahungen hat für das Insolvenzverfahren keinerlei Auswirkungen. Es liegt bereits heute eine Überschuldungssituation vor, die Grundlage für den Insolvenzantrag ist. Wenn jemand, weil er überschuldet ist, die Raten nicht mehr bedient, ist das nur eine logische Schlussfolgerung. Es kann einem aus genau diesem Grund auch nicht zum Nachteil gereichen. Es ist im Insolvenzrecht geregelt, dass der Treuhänder die Zahlungen an Gläubiger aus der Zeit vor der Verfahrenseröffnung sogar anfechten und zurückfordern kann, wenn der Gläubiger von der Zahungsunfähigkeit des Schuldners wissen konnte.

Nach der Eröffnung wird das Gericht die Gläubiger auffordern, beim Treuhänder die Forderungen anzumelden. Dazu setzt es einen Termin. Gläubiger, die bis zu diesem Termin nicht angemeldet und die Forderungen begründet haben, gehen leer aus. Das geschieht im Übrigen öfter als man denkt. Trotzdem werden diese Forderungen am Ende von der RSB umfasst.

So ein Insolvenzverfahren dauert ohnehin mindestens ein Jahr, so dass für Ihre Schwiegermutter (und für Sie auch) es eigentlich nur gut sein kann, wenn erst im eröfneten Verfahren der Verwalter die Verwertung des Fahrzeugs vornimmt. Dann haben Sie bestimmt noch ein oder zwei Monate länger Zeit.
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Insokalle

Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #4 am: 14. Januar 2012, 17:45:29 »

Wenn es ein Verbraucherinsolvenzverfahren wird, hat der TH kein Verwertungsrecht an Sicherheiten. Der Gläubiger, hier die Bank als Sicherungseigentümer hat dann das Verwertungsrecht. Mit der kann man u.U. einen Deal machen oder man gibt das Auto eben zurück und damit hat sich der Vertrag endgültig erledigt.
Der TH kann auch nicht anfechten.

Üblicherweise wird im Insolvenzantrag das zu der Zeit valutierende Darlehen der Bank eingetragen und die bestehenden Sicherheiten. Durch die Verwertung der Sicherheiten kann sich die Forderung später immer noch reduzieren (sog. Ausfallforderung).


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Evelknevel

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Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #5 am: 14. Januar 2012, 21:28:44 »

Meine Schwiegermutter hat am 11.2012 einen Privaten Berater aufgesucht welcher sie in und durch die Insolvenz führen soll.
Der Berater will für seine Dienste 900 Euro.
Da keine 900 Euro zur Verfügung stehen wurde eine Raten Zahlung veranlasst welche jetzt am 1.2.2012 startet und am 1.5.2012 mit der letzten Rate endet.
Wenn also am 1.5.2012 die letzte Rate bezahlt wurde geht der Berater zum Gericht und beantragt die Rechtschuldbefreiung.

Soweit die Aussagen die ich Mündlich von meiner Schwiegermutter habe.

Bis jetzt hat der Berater bereits alle Gläubiger angeschrieben und von jedem Gläubiger eine Gesamtsumme angefordert.
Alle Gläubiger haben bereits geantwortet.

Bis Jetzt hat sich der Hauptgläubiger (eine Bank) ein Lohnpfändung einrichten lassen und holt sich also um die 300Euro.
Weiter werden noch Raten für einen Autokredit bezahlt obwohl Sie ja das Auto nie haben wird.
Das es ja aber jetzt zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist hat die Autobank jetzt geschrieben entweder binnen 10 Tagen zahlen oder...
Leider kein konkretes oder sondern nur Schritte einleiten bal bal.....


Ich plane jetzt folgendes ich möchte das meine Schwiegermutter keinen Cent mehr an die AutoBank zahlt für was den auch?
Viel mehr habe ich 900 Euro besorg und möchten den Berater jetzt auf einen Schlag bezahlen.
Damit könnte dann ja am 1.2.2012 der 1ste Schritt also der Gang zum Gericht beginnen.


Meine Fragen

Vom Tag an dem der Berater zum Gericht geht und die Rechtschuldbefreiung beantragt also der 1.2 2012 wie lange geht es dann bis sie den Schutz vor Pfändung usw.hat und die einzigen Zahlungen die an den TH sind und wir ruhe haben.


Meine Schwiegermutter hat halt Angst das wir jetzt die 900 Euro zahlen und Sie trotzdem noch ewig warten müssen bis es dann los geht.

Kann mann da eine Faustformel anwenden oder ist das komplett unterschiedlich?


Evel



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Evelknevel

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Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #6 am: 14. Januar 2012, 22:24:58 »

Ich Kürze alles ganz einfach ab.

Ich die Pfändungsfreigrenze bei einer Lohnpfändung genau so hoch die bei der Insolvenz oder sind das zwei verschiedene Tabellen?
Die Tabelle 2012/2013 sehen zumindest gleich aus.

Danke Evel
« Letzte Änderung: 14. Januar 2012, 22:27:08 von Evelknevel »
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Insokalle

Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #7 am: 15. Januar 2012, 12:17:21 »

Es gibt nur eine Pfändungstabelle.

Wenn der Berater erst die Schuldsummen abgefragt hat, wird er vermutlich noch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchführen müssen, wenn es kein Regelinsolvenzverfahren wird. Dann wäre der 01.02. als Zeitpunkt der Antragstellung wahrscheinlich schwer zu halten.
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Evelknevel

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Re: Was wird aus dem Auto-Kredit.
« Antwort #8 am: 15. Januar 2012, 13:47:46 »

Danke.

Ich muss hier erstmal alle Unwahrheiten und "Ich glaube" sortieren.

Vielen dank für die tollen Antworten

Leider werde ich mich noch einige male hier melden müssen.

Nochmal vielen

Dank
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