"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?  (Gelesen 2996 mal)

HM68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« am: 26. September 2012, 19:12:11 »

Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #1 am: 26. September 2012, 20:38:35 »

zunächst anhand dieser Zahlen nicht genau berechenbar.

Setzen wir  die Zahlen mal anders.

1200,- Weihnachtsgeld ergeben etwa 700,- Netto
Die 2800,- nehme ich jetzt auch als Netto.

Sie hätten dann also bei der Auszahlung mit Weihnachtsgeld 3500,- Netto (2800,- + 700,-)

Davon abzuziehen ist der Freibetrag von 500,- für das Weihnachtsgeld.

Sie müssen also in unserem Beispiel in der Tabelle bei 3.000,- nachsehen.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

HM68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #2 am: 26. September 2012, 20:50:59 »

Nee, sorry war bissel komisch erklärt.
Ich habe 1834,- brutto Grundgehalt und W.-geld wäre 1210,- Euro brutto.Steuern bezahle ich, weil Stk.3 nicht oder sehr wenig.
Habe 4 Kinder und meine Frau zur Unterhaltspflicht,also 5 Personen.Macht lt. ZPO einen Freibetrag von 2800,- netto.

Danke!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #3 am: 27. September 2012, 08:14:25 »

Es sollte also ein Netto um die 2400,- gezahlt werden.

Davon ist der Pfändungsfreibetrag von 500,- ab zu ziehen.
Also 2400,- - 500,- = 1900,-

Aus diesem Betrag (1900,-) wird die Pfändung berechnet.
Bei 5 unterhaltsberechtigten ist dann nichts pfändbar.

Sie erhalten also die vollen 2400,- Netto


Im Übrigen fängt der pfändbare Betrag bei 5 Unterhaltsberechtigten bei 2280,00 an.
Es wären dann 10Cent pfändbar

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

HM68

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #4 am: 27. September 2012, 09:06:34 »

Vielen, vielen Dank!

Eine Frage hab ich noch: der Inso-verwalter hat bis jetzt noch nichts beim AG gemeldet.Muss ich das beim AG melden?
Oder meldet das der Inso-verwalter nicht, weil eh nichts zu holen ist?
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #5 am: 28. September 2012, 12:18:11 »

Der IV sollte schon beim AG anmelden.

Wenn ihr AG bescheid weis, ist es ja i.O.
Sollten sich pfändbare Beträge ergeben, sind Sie verantwortlich für die Weiterleitung an den IV.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

nix-mit-inkasso

  • Armut ist die schrecklichste Form von Gewalt (Mahatma Gandhi)
  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 54
  • Inkasso ist Schall und Rauch
Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #6 am: 30. September 2012, 22:13:13 »

Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!

Hallo

Hier eine Hilfestellung, mit der man das erleichtert berechnen kann.

Gruß
Nix mit Inkasso
Gespeichert
Denken ist die schwerste Arbeit, die es gibt. Das ist wahrscheinlich auch der Grund, warum sich so wenige Leute damit beschäftigen.

Henry Ford
Gründer Ford Motor Company
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz