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Autor Thema: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?  (Gelesen 2725 mal)

HM68

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Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« am: 26. September 2012, 19:12:11 »

Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!
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paps

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Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #1 am: 26. September 2012, 20:38:35 »

zunächst anhand dieser Zahlen nicht genau berechenbar.

Setzen wir  die Zahlen mal anders.

1200,- Weihnachtsgeld ergeben etwa 700,- Netto
Die 2800,- nehme ich jetzt auch als Netto.

Sie hätten dann also bei der Auszahlung mit Weihnachtsgeld 3500,- Netto (2800,- + 700,-)

Davon abzuziehen ist der Freibetrag von 500,- für das Weihnachtsgeld.

Sie müssen also in unserem Beispiel in der Tabelle bei 3.000,- nachsehen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

HM68

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Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #2 am: 26. September 2012, 20:50:59 »

Nee, sorry war bissel komisch erklärt.
Ich habe 1834,- brutto Grundgehalt und W.-geld wäre 1210,- Euro brutto.Steuern bezahle ich, weil Stk.3 nicht oder sehr wenig.
Habe 4 Kinder und meine Frau zur Unterhaltspflicht,also 5 Personen.Macht lt. ZPO einen Freibetrag von 2800,- netto.

Danke!
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paps

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Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #3 am: 27. September 2012, 08:14:25 »

Es sollte also ein Netto um die 2400,- gezahlt werden.

Davon ist der Pfändungsfreibetrag von 500,- ab zu ziehen.
Also 2400,- - 500,- = 1900,-

Aus diesem Betrag (1900,-) wird die Pfändung berechnet.
Bei 5 unterhaltsberechtigten ist dann nichts pfändbar.

Sie erhalten also die vollen 2400,- Netto


Im Übrigen fängt der pfändbare Betrag bei 5 Unterhaltsberechtigten bei 2280,00 an.
Es wären dann 10Cent pfändbar

http://www.pleite-was-nun.info/Content-pid-Lohnpfaendungstabelle-59.html
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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HM68

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Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #4 am: 27. September 2012, 09:06:34 »

Vielen, vielen Dank!

Eine Frage hab ich noch: der Inso-verwalter hat bis jetzt noch nichts beim AG gemeldet.Muss ich das beim AG melden?
Oder meldet das der Inso-verwalter nicht, weil eh nichts zu holen ist?
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paps

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Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #5 am: 28. September 2012, 12:18:11 »

Der IV sollte schon beim AG anmelden.

Wenn ihr AG bescheid weis, ist es ja i.O.
Sollten sich pfändbare Beträge ergeben, sind Sie verantwortlich für die Weiterleitung an den IV.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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Re: Weihnachtsgeld!Kann mir das Jemand erklären?
« Antwort #6 am: 30. September 2012, 22:13:13 »

Hallo, ich bin seit Februar 2012 in der Inso.Nun ist das Weihnachtsgeld wieder.Ich bekomme 1210,-brutto W.-geld und habe eine pfändungsfreigrenze von 2800,- Euro.
Nun wird überall von max. 500 Euro Auszahlung gesprochen.Nicht mal meine RA kann mir das richtig erklären, wieviel ich an W.-geld erhalte.
Danke!

Hallo

Hier eine Hilfestellung, mit der man das erleichtert berechnen kann.

Gruß
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