"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Wichtige Fragen zur Privatinsolvenz!  (Gelesen 2712 mal)

Sonnefilou

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Wichtige Fragen zur Privatinsolvenz!
« am: 21. Januar 2010, 21:00:38 »

Hallo ich habe einige Fragen , wäre klasse wenn mir die jemand beantworten könnte :gruebel:

Mein Lebensgefährte wie auch Ich haben nun PI beantragt, das wurde bei Gericht zum 15.12.2009 eröffnet.

Wir haben nun eine Adresse eines Treuhänders bekommen der sich mit uns in Verbindung gesetzt hat.

Meine erste Frage bezieht sich auf ein geerbtes Haus!

Ich habe zusammen mit meinen Gerschwistern 2007 ein kleines Einfamilienhaus geerbt es ist ein älteres Haus indem meine Schwester mit Ihrer Tochter(12 ahre) lebt.
Mein Bruder sowie auch ich wohnen zur Miete.
Da meine Schwester nur ein geringes Einkommen hat kann sie uns auch nicht auszahlen, mein Bruder und Ich haben da allerdings auch keinen Wert drauf gelegt.

Nun ist meine Frage kann meine Schwester dazu gezwungen werden aus dem Haus auszuziehen dait es verkauft werden kann, denn ich vermute mal das bei einem Verkauf nicht so sehr viel dabei raus springt.

Auch glaube ich gelesen zu haben das die Hälfte eines Erbes nicht gepfändet werde kann ( aber kann natürlich auch völliger Unsinn sein)

Die zweite Frage die ich habe!

Auf Grund des ganzen Stess und Ärger, durch die finanzielle Situationund anderer Faktoren hatte ich im Oktober einen massiven Herzinfarkt , habe lange Zeit m KH verbracht,.sowie eine Reha gemacht.

ich habe eine Krankenhaustagegeldversicherung, wie ist es mit dieser Summe, wird die komplett gepfändet, denn ich bekomme ja im Moment nur Krankengeld bzw Übergangsgeld, was ja nur 750 € ca sind.

Im Prinzip weiß ich überhaupt nicht genau was alles auf  mich zukommt, da ich den Termin beim Treuhänder ja nicht warnehmen konnte, da ich auf Reha war und ich werde nicht richtig schlau aus dem was mein Lebensgefährte mir erzählt.

Also wenn mir jemand weiter helfen kann wär ich sehr dankbar- :neutral:
« Letzte Änderung: 22. Januar 2010, 18:21:38 von Sonnefilou »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Fragen zur Privatinsolvenz
« Antwort #1 am: 22. Januar 2010, 18:19:19 »

zu Frage 1 = 1/3 des Verkehrswertes ist Ihr Vermögen. Unter den genannten Bedingungen wird der Th den anderen beiden Erben ein Angebot zum Freikauf ihres Anteils machen.
ZV`s in in dieser Situation ehr selten.

zu Frage2 = das Krankenhaustagegeld ist voll pfändbar
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sonnefilou

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Wichtige Fragen zur Privatinsolvenz!
« Antwort #2 am: 22. Januar 2010, 18:39:46 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort,.aber richtig verstehen kann ich das nicht, zumindest nicht zu Frage 1 :neutral:

Der Th hat auf die Frage meines Bruders wegen des Verkaufs  nur gantwortet das dieses Haus verkauft werden muss.

Das Angebot für einen Freikauf meines Anteils wurde nicht gemacht und ich habe die Befürchtung das , selbst wenn, weder mein Bruder noch meine Schwester irgendwelche Mittel aufbringen können.

Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wichtige Fragen zur Privatinsolvenz!
« Antwort #3 am: 23. Januar 2010, 23:48:29 »

Sie sollten als erstes den Verkehrswert feststellen.
Danach sollten Möglichkeiten geprüft werden, ob nicht doch eine Finanzierung Ihres Erbanteils durch die beiden Geschwister möglich ist.
Danach kann man dem TH unter den gegebenen Bedingungen ein Angebot über 1/3 des Verkehrswertes machen.

Notfalls hilft ein Rechtsbeistand.

« Letzte Änderung: 25. Januar 2010, 18:59:34 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Sonnefilou

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 7
Re: Wichtige Fragen zur Privatinsolvenz!
« Antwort #4 am: 24. Januar 2010, 23:30:31 »

Ja mittlerweile weiß ich auch nicht genau ob das alles so richtig war!

Wir hatten uns an die Schuldnerhilfe Erfurt gewandt und dort wurde uns das mit der Inso ans Herz gelegt,..wenn ich ehrlich bin bin ich mir im Nachhinein nicht so sicher ob wir richtig gut beraten wurden, allerdings kann es auch daran liegen das ich mich zu wenig darum gekümmert habe, da mein Lebengefährte überwiegend kommuniziert hat.

Dort wurde auch alles in die Wege geleitet und der Antrag ausgefüllt

Wie gesagt durch meinen Herinfarkt habe  ich mich dann auch net mehr wirklich um das alles gekümmert ich hatte viel zu tun mit Krankenhaus und Reha und bin ja nach wie vor noch sehr angeschlagen.

Mein Freund hat auch gesagt ihm wurde erklärt das die Sache mit dem Verkauf des Hauses im ermessen des TH liegt, also wenn das Haus nicht so sehr viel wert ist dann kann es sein das es nicht veräußert werden muss.

Im Prinzip weiß ich überhaupt nicht was genau alles auf und zu kommt.

Kann unser Vermieter  auf Grund dieser PI uns kündigen und wie ist das mit meinem Arbeitgeber, denn ich habe dort ja auch mit Geld zu tun,..

Ich habe viele Fragen und eigentlich bisher nur dieses Forum gefunden das weiter hilft.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Wichtige Fragen zur Privatinsolvenz!
« Antwort #5 am: 26. Januar 2010, 19:06:30 »

Grundsätzlich bleibt es bei der Feststellung, dass das 1/3 Erbteil ein Vermögen darstellt, das zu verwerten ist.
In welcher Form die Verwertung erfolgt, obliegt nicht allein dem TH.

Ist z.B. das Grundstück noch belastet, müsste auch in diese Richtung gedacht werden.
Da sowohl ihr Bruder, als auch ihre Schwester ihren Erbanteil nicht auszahlen können, wird der TH die Verwertung vorantreiben.
Das wurde sicherlich Ihrem LG auch so erklärt.

Will Ihre Schwester in dem Haus bleiben, müsste sich ein Käufer für 1/3 des Erbteils finden.

Ihr Vermieter, als auch der Arbeitgeber können wegen der Insolvenz nicht kündigen.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2010, 19:10:29 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz