"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Übergang von Hartz 4 ins Arbeitsverhältnis  (Gelesen 1849 mal)

Barbara

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 21
Übergang von Hartz 4 ins Arbeitsverhältnis
« am: 29. Juli 2009, 17:49:30 »

Hallo

Mein Mann kann zum 01.08 eine neue Stelle antreten. Seine Löhne werden immer im darauffolgenden Monat ausgezahlt.
Jetzt bekommen wir noch für den Monat August Hartz 4 Geld, sozusagen als Überbrückungsgeld.
Probleme mit dem Arbeitsamt bekommen wir keine, da kein Gehalt im August ausgezahlt wird.

Meine Frage wäre jetzt, wenn mein Mann nun so gut verdient, dass die Pfändungstabelle zum Einsatz kommt, was zählt alles dazu und was nicht?

Kann es passieren, dass dann auch das Überbrückungsgeld mit dem ersten Lohn mitgerechnet wird?

Und wie sieht es mit Fahrgeld, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld aus?

Wer kann uns darüber Auskunft geben?


Danke im Voraus
Barbara
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Übergang von Hartz 4 ins Arbeitsverhältnis
« Antwort #1 am: 29. Juli 2009, 19:06:57 »

Günstig wäre die Forensuche nach pfändbarer Betrag, Weihnachts- oder Urlaubsgeld zu befragen.

Ansonsten ist die Pfändung von Einkommen und gleichgelagerten Einkünften in den §§850 ff ZPO geregelt
« Letzte Änderung: 29. Juli 2009, 19:10:44 von paps »
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz