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Autor Thema: Wie lange dürfen Lastschriften zurück geholt werden / Postbank  (Gelesen 1656 mal)

billy66

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Hallo!

Meine Inso wurde am 25.3. eröffnet und anfangs lief auch alles, wie von meinem Verwalter mitgeteilt. Ab Eröffnung, also ab dem 25.3.09 wurden 6 Wochen rückwirkend  die Lastschriften zurück geholt . Da ich schon bei meinem ersten Termin im Februar bei meinem IV darüber aufgekärt wurde, habe ich natürlich darauf geachtet, dass ich keine Lastschriften mehr habe. Anfang April wurden dann die wenigen Lastschriften der 6 Wochen rückgebucht und dem Verwalter überwiesen. Mein Konto auch wieder freigegeben. Heute plötzlich bekomme ich Mahnungen,Emails und Anrufe darüber, dass Lastschriften bis zum 7.1. 09 geplatzt sein sollen. Auf meinem Konto kann ich nichts nachvollziehen, mein Verwalter weiß von nichts und die Postbank meint sie hätte nur die 6 Wochen, die vom Verwalter angefordert wurden ausgeführt. Mein Konto war all die Monate im Plus, d a ich nur ein Guthabenkonto habe und keiner kann mir darüber Auskunft geben, wer oder wie diese Widerrufe passiert sind. Jetzt habe ich gelesen, dass die Postbank bis zu 6 Wochen nach Rechnungsabschluss, also Quartalszugang die Lastschriften zurückholen kann. Wer hat sowas schon mal erlebt? Wie soll ich mich verhalten, keiner weiß was und keiner war es, ich habe aber jetzt den Ärger mit Telefonanbieter, Handy, Strom u.s.w. und darf alles nochmal bezahlen. Frag mich nur wovon.

Bitte um hilfreiche Antworten. Vielen Dank.
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lucca_m

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Re: Wie lange dürfen Lastschriften zurück geholt werden / Postbank
« Antwort #1 am: 17. April 2009, 09:09:56 »

Sie dürfen das nicht nochmal bezahlen. Die zurückgebuchten Beträge sind als Insolvenzforderungen seitens der Gläubiger anzumelden!

Sie haben nur auf die laufenden Forderungen zu zahlen, im anderen Fall wäre Ihre Restschuldbefreiung gefährdet.
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Tatum

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♥♥♥ •*´¯)(¯`*• Doch, ich glaube an Engel. Ich kann dir sogar 5 oder 6 zeigen. Flügel haben sie allerdings keine. •*´¯)(¯`*• ♥♥♥
 
 

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