Hallo Ihr Lieben,
ich bin aufgrund einer Trennung und aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, das Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen. Ich hatte zwar auch schon einen Termin bei der Schuldnerberatung, aber die Zeit war zu kurz (1 Std.), um alle Fragen zu beantworten. Und der nächste Termin ist erst wieder in 4 Wochen. Ich bin mir sicher, hier kompetente Ansprechpartner zu finden, die mir folgende Fragen beantworten können.
1.Ich habe mein Auto finanziert. Zur Zeit bin ich noch bis zum 30.04.09 in Elternzeit u. benötige das Auto nicht wirklich. Danach will und werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Leider benötige ich dazu aber ein Auto, um zu meiner Arbeit zu kommen. Mit Bus u. Bahnen ist das wirklich nicht zu machen, da mein AG seine Produktionsstätte mitten in die Pampa gebaut hat. Außerdem kann ich mein Kind nur max. für 10 Std. in die Krippe geben, was ja auch schon lange genug ist. Fahrgemeinschaften sind wg. Schichten nicht immer möglich. Muss ich das Auto trotzdem abgeben? Und wenn ja, ist es im Verfahren möglich ein Auto als Geschenk von meiner Oma anzunehmen? Natürlich kein teures Auto, max. für 1.500,- €?
2. Ich habe mir vor 5 Jahren eine Eigentumswohnung gekauft, die
vermietet ist. Außerdem habe ich mir in dem Jahr danach ein Haus gekauft, indem ich selbst lebe. Die Beraterin bei der Schuldenberatung meinte, ich solle zusehen, wenigstens die Wohnung zu veräußern. Aber ich denke, dass ich heute nicht mehr den Preis von damals erzielen kann u. dass ich so schnell keinen Käufer finde. Da ich aber den Beginn des
Verfahrens nicht bis ultimo herauszögern möchte, werde ich wohl mit beiden Immobilien in die Insolvenz gehen. Ist es dann richtig, dass die Mieteinnahme mit als Einkommen zählt u. somit den Pfändungsbetrag erhöht? Und sind die gezahlten Nebenkosten auch Einnahmen, obwohl Sie nur von mir an den Hausverwalter weitergeleitet werden.
3.Wenn ich von den von mir gezahlten Abschlägen für Strom, Gas o. Wasser am Jahresende etwas zurück erstattet bekomme, geht das während des Verfahrens in die Insolvenzmasse? Und was ist dann in der Wohlverhaltenphase?
4.Was passiert, wenn die Restschuld nach den ca. 7 Jahren (incl. Verfahren) erlassen wurde. Hat man dann jemals wieder die Chance, z.B. eine Immobilie zu finanzieren oder gibt es so was wie eine schwarze Liste?
5.Da das Haus dann irgendwann weg ist, will ich möglichst bald dort raus, damit ich später nicht in Zeitnot gerate. Außerdem möchte ich in die nächste Stadt ziehen (jetzt Landei), damit ich alles vor der Haustür habe. Das müsste ich aber bald tun, da ich mir einen Krippenplatz mind. 6 Mon. vor Arbeitsbeginn sichern muss. Kann ich das noch vor Verfahrenseröffnung tun, ohne später Ärger zu bekommen, zumal ich dadurch an d. Nebenkosten erheblich spare? Und wenn ja, muss ich mich auf eine Wohnungsgröße beschränken?
Wenn ich diese Fragen beantworten kriegen könnte, wäre ich sehr dankbar. Bisher bin ich immer meinen Verpflichtungen nachgekommen. Nun konnte ich im August das erste Mal die Kreditrate für das Haus nicht bezahlen. Ein Gespräch mit der Bank im Vorfeld hat nichts gebracht. Jetzt verbringe ich oft schlaflose Nächte mit Grübeln.
