Danke an euch für die schnellen Informationen.
Ich frage mich nur wie ein Mitarbeiter der Caritas darauf kommt, mir zu erzählen das meine Wohnung nicht mehr als 75 qm2 haben darf und nicht mehr wie 382 Euro kosten darf. Auch die Nebenkosten sind laut dem Caritasmitarbeiter genau vorgeschrieben. Da versteh ich die Welt nicht mehr.
Grüße
Keine Ahnung wo Du genau wohnst. Also in München ist der Höchstsatz EUR 449,00 für eine Single-Wohnung (kalt). Jetzt haben wir hier sicher auch höchstes Mietniveau aber bei Antragstellung von ALG II hat mir die Mitarbeiterin fairerweise gesagt, dass es schwer sein wird in München für diesen Preis etwas zu finden und ich aber über das Wohnungsamt sicherlich einen Wohnberechtigungsschein beantragen könne.
Erkundige Dich mal genau bei der zuständigen ARGE nach dem Höchstsatz in der Region. EUR 382,00 für eine Bedarfsgemeinschaft mit 3 Personen scheint mir ein bischen wenig zu sein. Und das mit den Nebenkosten (Deckelung der Höhe) ist blanker Unsinn. Es werden die Nebenkosten übernommen, die gesetzlich festgelegt sind und auch die anfallenden Heizkosten. Ob die Wohnung besonders gut oder schlecht isoliert ist spielt da keine Rolle.
Im Übrigen kann man Dir einen Umzug aus einer solchen Wohnung später auch nur nahelegen aber nicht erzwingen. Ggf. (wenn Dir die Wohnung auch gut gefällt und sonst alles paßt) ziehst Du dort ein vor Antragstellung ALG II. Dann kann Dir keiner reinquatschen. Das Einzige was passieren kann ist, dass nur die ersten 6 Monate die Kosten in voller Höhe übernommen werden (Kaltmiete) und danach der je nach Ortslage festgelegte Höchstsatz. Betrifft aber nur die Kaltmiete, für Nebenkosten und Heizung gibt es keine Höchstsätze.