hallo mean,
sorry, dass ich mich jetzt erst auf deine pn melde.
ich war bei einem anwalt für insolvenzrecht und dieser sagte mir, dass ein dritter immer zahlen darf, der th hat keinen zugriff auf dessen vermögen oder einkommen.
bei mir wars so, dass der th lastschriften der letzten sechs wochen zurückgebucht und den erlös der masse zugeführt hat. waren ca. 750 €, darunter beiträge für krankenkasse, miete, telefon etc.
habe die stellen angerufen und gesagt, bei der bank sei ein fehler passiert :whistle: und es kämen lastschriften in der höhe x zurück.
mein freund hat dann von seinem girokonto an diese stellen überwiesen, im betreff hat er meinen namen, meine kundennummer etc. eingetragen. ich habe dann ein paar tage später angerufen und mir den geldeingang bestätigen lassen.
da die posten ausgeglichen waren, habe ich die daten der lastschriftadressaten nicht an den th weitergeben.
in der folge haben sie ihre beträge nicht zur tabelle angemeldet (war ja auch nicht nötig, da ausgeglichen

) und wurden keine insolvenzgläubiger.
ich habe alles behalten: handyvertrag, vertrag im fitness-studio, kfz-versicherung... :juchu:
der th hat auch nie nachgefragt, wieso ich ihm die daten der lastschriftadressaten nicht mitgeteilt habe, denn ihn interessiert nur eines: insolvenzmasse machen, egal wie.
das alles passierte im februar diesen jahres, ca. 1 monat nach eröffnung meines verfahrens.
laut aussage des anwaltes kann man auch aus seinem pfändungsfreien einkommen nach bzw. nochmal zahlen, aber er empfahl mir die zahlung durch dritte und zwar aus dem einfachen grund:
zahlt man z.b. einen betrag von 750 € wie bei mir aus dem unpfändbaren, so kann der th mißtrauisch werden und vermuten, dass man vermögen oder einkommen verschleiert. kaum ein schuldner kann einen so hohen batzen mal eben zahlen.
was mein freund für mich ausgelegt hat, zahle ich ihm nun ratenweise zurück und zwar kriegt er es bar auf die hand.
ist nicht nachweisbar.
hoffe, ich konnte weiterhelfen.
gruss.