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Autor Thema: RSB erteilt am 05.04.16 - gläubiger papierkram vernichten?  (Gelesen 2600 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
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  • Beiträge: 313

guten abend,

ich würde gern wissen, ob ich die gläubiger unterlagen inkl. mahnbescheide usw. vernichten kann nachdem ich erfolglich die inso durchlaufen und am 05.04.2016 die RSB erteilt wurde.

oder braucht man das für irgendwas noch?

danke.
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Wandervogel

Re: RSB erteilt am 05.04.16 - gläubiger papierkram vernichten?
« Antwort #1 am: 31. Mai 2016, 21:45:12 »

Erst einmal haben Gläubiger nach der RSB-Erteilung ein Jahr lang immer noch die Möglichkeit, gegen die RSB vorzugehen. Da wäre es nicht klug, ohne Unterlagen sich dagegen wehren zu müssen.

Auch ansonsten empfiehlt es sich durchaus, noch einige Jahre lang die Unterlagen aufzubewahren. Es könnte ja immer noch nötig sein, sich gegen unberechtigte Forderungen/Vollstreckungen zu wehren, und das geht besser, wenn man seine Unterlagen noch hat.
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