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Autor Thema: Restschuldbefreiung erteilt. Anhängende Kostenrechnung  (Gelesen 5241 mal)

larissa60

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Restschuldbefreiung erteilt. Anhängende Kostenrechnung
« am: 20. Februar 2010, 17:36:30 »

Hallo,

ich bin Neuling hier und noch nicht so firm in diesem Forum. Aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Mein Mann hat heute vom Amtsgericht Bescheid bekommen, dass die Restschuldbefreiung erteilt wird.

Anhäng befindet sich aber eine Kostenrechnung, die die Vergütung und Auslagen des TH betreffen über 600 Euro. Darunter steht, dass nach Abzug der Vorschüsse der TH des Rest vom Kassenbestand entnehmen kann. Es hat aber nie eine Masse zwecks Verteilung gegeben.

Was passiert jetzt?

Und im Beschluss des Amtsgerichts ist die Dauer der Abtretungserklärung am 09.11.2010 verstrichen. (Text danach: Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschzldbefreiung antragsgemäß zu erteilen)

Die sechs Jahre WVP waren aber im Dezember zu Ende. Was ist mit diesen Monaten bis November gemeint?

Unser TH war die sechs Jahre nicht einmal für uns erreichbar, daher wende ich mich an Euch, da ich jetzt wahrscheinlich gar keine Auskunft mehr dort erhalte.

Vielleicht weiß einer von Euch, wie ich diesen Beschluss verstehen muss?
Vielen Dank erst einmal im Voraus :gruebel:
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