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Autor Thema: Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?  (Gelesen 12669 mal)

Truman7

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Hallo,
am 31.01.2014 wurde mein IV eröffnet und am 15.04.2020 habe ich meine Restschuldbefreiung erhalten. Nun bin ich dabei mich mit der Einkommensteuererklärung (ich kürze mit ESt) zu beschäftigen. Ich muss dazu sagen, dass ich von der Privatinsolvenz schon einige Male diese abgegeben habe. Da war ich aber noch unverheiratet. Jetzt habe ich erfahren, dass als verheirateter ich zu der Gruppe gehöre, die verpflichtet ist jährlich die Steuererklärung zu machen (meine Frau und ich haben Ehegattensplitting).
Gleich beim Eröffnung des IV musste ich eine ESt für den Insolvenzverwalter machen, es war für das Jahr 2013. Dazu muss ich sagen, dass es eine Anwaltskanzlei war und meine Ansprech-Anwälte in der Kanzlei sich 4 mal geändert haben. Auf jedem Fall wurde ich für die nächsten Jahre nie aufgefordert weitere ESt zu machen und selber habe ich die auch nicht daran erinnert. Da die Kanzlei von mir nie welche Unterlagen erhalten hat, gehe ich davon aus, dass auch keine ESt gemacht wurde.
Meine Frage ist, was passiert wenn ich für das Jahr 2019 die Erklärung beim Finanzamt abgebe? Werden die auf mich wegen den vergangenen Jahren zukommen? Muss ich Straffe zahlen? In Jahren 2014-2016 habe ich zB keine Steuern gezahlt, da ich eine Umschulung gemacht habe. Und in Jahren 2016 und 2017 war meine Steuerlast auch sehr gering (330€ und 600€). Und meine Frau hatte generell keinen Einkommen in der Zeit.

Kann mir jemand sagen, wie ich vorgehen soll und was mich wahrscheinlich seitens des Fiskus erwartet?

Grüße,
Ex-Schuldner
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Wandervogel

Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
« Antwort #1 am: 29. Juni 2020, 19:19:35 »

Letztlich kann niemand ohne genaue Zahlen etwas dazu sagen. Es käme bei einer Nachprüfung sehr darauf an, ob ihr durch die Nichtabgabe euch um die Zahlung von fälligen Steuern gedrückt habt und wenn ja in welcher Höhe. Bestenfalls würden die Steuern nachberechnet und fällig gestellt.

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist während des Verfahrens übrigens auf den IV übergegangen. Erst ab der WVP lag sie wieder ganz bei dir.

Ich würde in dieser Sache das Geld für einen Steuerberater ausgeben, um mich gut beraten zu lassen. Ob, falls dieser ermittelt, dass Steuern hätten entrichtet werden müssen, eine Selbstanzeige Sinn machen würde, kann dieser dann auch sagen.

Man kann auch probieren, ob überhaupt etwas passiert, wenn die fällige Est-Erklärung jetzt abgegeben wird. Vielleicht rutscht du auch einfach so durch. Um besser schlafen zu können, würde ich aber einen Fachmann befragen.

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Truman7

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Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
« Antwort #2 am: 30. Juni 2020, 09:09:36 »

Danke für deine ausführliche Antwort. Also wenn ich dich richtig verstanden habe: wenn ich jetzt eine ESt-Erklärung für 2019 mache, man nicht mit Sicherheit sagen kann was der Fiskus mit den Jahren 2014-2018 macht. Es kann sowohl sein, dass die nichts machen, aber genau so gut, dass die Erklärungen für diese Jahre nach verlangt wird. So habe ich jetzt dich verstanden.
Ich kenne mich zwar im Steuerrecht nicht aus, aber da meine Frau keine Einkommen hatte und in der Zeit wo ich Arbeitnehmer war, der Arbeitgeber die Steuern abgeführt hat, gehe ich nicht davon aus, dass ich etwas nachzahlen müsste. Weitere Einkommen oder Zweitjob hatte ich nicht. Und in der Zeit wo ich ALG1 bezogen habe, da hatte ich zwar einen Minijob, aber der ist ja Steuerfrei (es waren 300€ monatlich).
Ein Steuerberater ist sicherlich der beste Weg um die Fragen zu klären, aber leider gibt unser Familienbudget das nicht her.
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Wandervogel

Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
« Antwort #3 am: 30. Juni 2020, 10:29:54 »

Das hört sich nicht an, als ob das Finanzamt sehr an euch interessiert sein könnte. Es wird dir dann wohl nichts übrigbleiben als die Est-Erklärung abzugeben und zu warten. Den Kopf werden sie dir auf keinen Fall abreißen, dazu bist du ein zu kleiner Fisch :rolleyes:.

Nur weil ihr verheiratet seid, begründet das übrigens noch keine Pflicht zu Steuererklärung. Nur wenn du bzw. ihr in Steuerklasse 3/5  gewesen seid, oder in 4 mit Faktor. Oder wenn du Lohnersatzleistungen bekommen hast. Und noch in ein paar anderen Fällen.

Es könnte bei einer nachträglichen Prüfung auch herauskommen, dass ihr noch Geld zurückbekommt. Jahre mit Eheschließung sind z.B. meist mit Steuererstattungen verbunden. Von daher würde ich keine Panik schieben.
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Truman7

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Antw:Keine Steuererklärung während des IV - was jetzt zu beachten?
« Antwort #4 am: 30. Juni 2020, 11:43:12 »

Alles klar. Vielen dank nochmals. Werde vorerst die ESt-Erklärung für 2019 machen und dann schauen.
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