Hallo paps,
vielen Dank für die Antwort, aber sie hilft mir nicht viel weiter, da ich NICHT den gesamten Monat August abwarten kann, um so die Gesamtsumme zur Ermittlung des Pfändungsbetrags heranzuziehen, denn dann würde die Zahlung für August erst im September erfolgen.
Das hieße für mich den ganzen August mit 390,- € Restzahlung Gehalt Juli auskommen zu müssen und das geht nicht, weil ich schon allein eine Miete von 300,- € und Stromabschlag von 166,- € habe. Ganz zu schweigen von meinen Versicherungsbeiträgen und von etwas leben muss ich ja auch noch.
Zur Info: Krankengeld wird garnicht versteuert, sondern es werden "nur" Sozialabgaben abgeführt, aber ob das im Nachhinein erst berechnet wird oder auch bei gesplitterter Zahlung berechnet wird, weiß ich nicht :dntknw:
Leider habe ich die Berechnung des Krankengeldes noch nicht erhalten, sonst wäre ich schon "schlauer". :whistle: oder auch nicht

Ich weiß nur eins sicher, dass die 390,- € Restzahlung vom Juni nicht mehr einbezogen werden dürfen, da hierfür schon die Pfändung gemacht wurde und die auch wieder mal zu hoch , sprich falsch war. Jetzt renne ich den 84,- € nach, die zuviel abgeführt wurden
Die TH teilte mir zwar am 22.07. mit, dass der Betrag zur Anweisung gebracht wurde, nur ist er bisher nicht auf meinem Konto eingegangen und solange brauch keine Überweisung. Jetzt vermute ich, dass das Geld auf dem Konto meiner Arbeitgeberin gelandet ist, da von Diesem auch die Überweisung an die TH getätigt worden ist.
Jetzt kann ich nur noch hoffen, dass die Anwältin meiner AG schon die neue Tabelle zur Kenntnis genommen hat, sonst geht es wieder schief und darauf habe ich absolut keinen "Bock" mehr, denn Frau RAin macht ja niiiieee Fehler, bzw. hat ein Problem, es zuzugeben

Im Gegenteil, Sie hat mich noch "angemacht", weil ich die Falschberechnung moniert habe. Erst fehlen 10 Stunden (80,- €) und dann hat sie von den Überstunden den hälftigen Betrag HINZUGERECHNET, anstatt abzuziehen, somit einen höheren Pfändungsbetrag ermittelt und überwiesen hat. Ausserdem hat sie mir noch mitgeteilt, dass Sie zukünftig nicht mehr bereit ist die Pfändung zu berechnen und zu überweisen oder MIR für die Mehrarbeit 25,- € zu berechnen! Und ich solle Das der TH mitteilen.
Klasse, was

Immerhin hat die TH durchblicken lassen, dass die Möglichkeit besteht, dass ich die Pfändung selbst ausrechne und überweise, denn sie hat auch keine Lust mehr, dass ich immer wieder mal reklamiere.
Mal ganz abgesehen davon, dass ich selbst den Gehaltsrechner der BEK habe und somit auf den Cent genau schon im Voraus mein Gehalt ausrechnen kann.
@ Der_Alte,
Danke, aber das wurde mir von der BEK schon mitgeteilt, zumindest, was die Versteuerung anbetrifft.
Die TH sagte schon was, von Krankengeld wäre pfändungsfrei, ich solle Ihr nur die Berechnung schicken und sie würde die BEK dann informieren, dass nichts gepfändet werden soll, aber wie schon gesagt, sie weiß nicht wieviel ich in der Gesamtsumme bekomme.
Und da fürchte ich, dass doch gepfändet werden kann.
liebe Grüße
Roja