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Autor Thema: Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB  (Gelesen 3740 mal)

Ina

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Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB
« am: 14. Januar 2015, 06:59:53 »

Gestern kam ja meine RSB - auf meinem Konto ist noch eine Pfändung, die der Gläubiger damals nicht runternehmen wollte.
Wurde nur ruhend gestellt. Wie kriege ich das denn jetzt weg`? Den Beschluss der Bank zeigen und um Entfernung beten?
Was ist, wenn die das nicht machen?
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Feuerwald

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Re: Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB
« Antwort #1 am: 14. Januar 2015, 16:49:42 »

"Wurde nur ruhend gestellt. Wie kriege ich das denn jetzt weg`? Den Beschluss der Bank zeigen und um Entfernung beten?"

- Da die Kontopfändung nie beseitigt wurde, lebt diese nunmehr wieder auf. Entweder der Gläubiger zieht die Pfändung zurück oder es sollte umgehen bei einer andern Bank ein Konto eingerichtet werden.
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- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Insokalle

Re: Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB
« Antwort #2 am: 14. Januar 2015, 17:10:43 »

Ja, aber wann war die Pfändung, wann war die Stellung des Insolvenzantrags und ist es eine Regel- oder Verbraucherinsolvenz?
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Ina

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Re: Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB
« Antwort #3 am: 15. Januar 2015, 06:58:15 »

Ja, aber wann war die Pfändung, wann war die Stellung des Insolvenzantrags und ist es eine Regel- oder Verbraucherinsolvenz?

Pfändung war vor der Stellung des Antrages, Gläubiger wurde auch ganz normal ins Verzeichnis aufgenommen, Regelinsolvenz. Er hat damals gesagt, dass er die Pfändung "ruhend" stellen würde.
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Insokalle

Re: Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB
« Antwort #4 am: 15. Januar 2015, 09:30:15 »

Zitat
Pfändung war vor der Stellung des Antrages,

Geht das genauer?
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Ina

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Re: Noch ruhende Pfändung auf einem Konto - RSB
« Antwort #5 am: 15. Januar 2015, 11:11:00 »

Die Pfändung ging im Zuge der bevorstehenden Inso einher.
Sie war auf dem Konto und dann wurde das Verfahren in Gang gesetzt. Vor Stellung des Antrages.

LG
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