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Autor Thema: Panik ist echt untertrieben  (Gelesen 3471 mal)

Zwiebel

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Panik ist echt untertrieben
« am: 17. April 2012, 20:47:36 »

Hallöchen,

am 04.04.2006 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Heißt, eigentlich sollte der Keks gegessen sein. Leider habe ich da so meine Bedenken.

Bei einem Termin mit meinem Treuhänder sagte dieser mal:"Machen Sie mir keinen Ärger, mache ich ihnen keinen Ärger."

Jetzt bin ich mir nicht so ganz sicher, ob ich ihn nicht vielleicht doch verärgert habe.

Erklärung:
Vor einiger Zeit bekamen wir eine Zahlungsaufforderung (pfändbares Einkommen meines Mannes, der auch in der Inso ist), über eine unvorstellbar hohe Summe. Ich habe beim ersten Mal auch gezahlt, beim nächsten Mal war die Summe noch höher, und ich wurde stutzig. Nach Überprüfung der Pfändungstabelle, habe ich festgestellt, dass von 3 unterhaltsberechtigten Personen urplötzlich auf 0 heruntergeschraubt wurde. Ich habe den IV angerufen, leider war er nicht zu sprechen, worauf ich der Sekretärin mein Anliegens childerte. Der IV wollte zurückrufen, tat er aber leider nicht, worauf ich noch einmal anrief. Der IV war im Gespräch, und hatte auch danach keine Zeit für mich. Ich versuchte es auf dem Schriftweg, mit der Bitte um Überprüfung, da ich von einem Missverständnis ausging.
 
Ein befreundeter Anwalt hat mir erklärt, nur das Amtsgericht hat das Recht (auf Antrag vom IV, die Zahl der unterhaltspflichtigen Personen herunterzusetzen)????
Warum waren mein Sohn und ich plötzlich nicht mehr unterhaltsberechtigt. Bei unserer Tochter, die inzwischen 27 ist, aber immer noch im Haushalt lebt (leidet unter Panikattacken und befindet sich in ärztlicher Behandlung)hätte ich das ja noch verstanden. Bis heute keine Antwort!!!

Am 4.4. waren unsere 6 Jahre um, und ich kann nicht mehr schlafen solche Angst habe ich, dass ich den IV nun doch verärgert habe und die 6 Jahre umsonst waren.
Was mache ich blos?????
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Panik ist echt untertrieben
« Antwort #1 am: 17. April 2012, 21:36:18 »

Solange das Gericht keinen Beschluss erlassen hat, dass Ehepartner und Kinder nicht mehr zu berücksichtigen sind, sind diese weiter zu berücksichtigen.
Und einen solchen Beschluss hätte Ihnen das Gericht zustellen müssen.

Sieht ganz nach Eigenmächtigkeit durch den Treuhänder aus. Das wird aber keinen Einfluss auf die Erteilung der RSB haben, wenn ansonsten alle Obliegenheiten eingehalten wurden.
Gespeichert
 
 

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