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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Insolvenzgeld  (Gelesen 3153 mal)

armekirchenmaus

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Insolvenzgeld
« am: 19. Dezember 2017, 18:45:07 »

Liebe Gleichgesinnte,

nun bin ich seit dem 30.11.17 durch die 6 Jahre durch und könnte mich nun freuen, doch prompt flatterte mir bereits der erste Gläubigerbrief ins Haus und brauche noch einmal eure Hilfe. Es handelte sich bei meiner Insolvenz um eine Privatinsolvenz, die aus einer Firmeninsolvenz einer GbR mit meinem Exmann entstand. Nun bekam ich Post von der Bundesagentur für Arbeit, die für eine Angestellte der Firma Insolvenzgeld zurückfordert. Sind solche Zahlungsforderungen nicht mit der Insolvenz erloschen? Das Ärgerliche ist, dass offenbar immer ich diese Post bekomme. Vor einigen Jahren wurde mir von zwei Krankenkassen eine "unerlaubte Handlung" vorgeworfen, da mein Mann, der seit 2003 die Firma nach unserer Trennung alleine führte, während ich mit unseren Kindern weit entfernt wohnte, die Sozialabgaben nicht abgeführt hatte. Mit einigen Telefonaten und einem ausführlichen Brief, konnte ich beide Krankenkassen dazu bringen, sich an meinen Exmann zu halten. Einen ähnlichen Brief habe ich nun wieder formuliert. Meine Frage ist allerdings: Gehört dieses geforderte Insolvenzgeld der Mitarbeiterin zu der Art von Schulden, die nach einer Insolvenz bestehen bleiben? Es wurde keine "unerlaubte Handlung" vorgeworfen, es war eine einfache Zahlungsaufforderung, allerdings bereits die zweite. Die erste kam vor 2 Jahren und hatte als Fälligkeitsdatum den Tag des Ablaufs meiner Insolvenz. Ich habe damals den Insolvenzverwalter angerufen, der entspannt war und meinte, er würde denen ein Schreiben schicken, in dem er sie über die Insolvenz informiert. Danach habe ich nichts mehr gehört, bis heute :-(. Bitte helft mir! Dieses Schreiben macht mir wirklich Bauchschmerzen!

LG Armekirchenmaus
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armekirchenmaus

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Antw:Insolvenzgeld
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2017, 18:57:09 »

Sorry, das gehörte wohl eher in die Kategorie "Restschuldbefreiung"
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Insokalle

Antw:Insolvenzgeld
« Antwort #2 am: 29. Dezember 2017, 16:46:57 »

Ohne den Inhalt des Schreibens zu kennen oder zu wissen, worum es geht, scheint es eine Insolvenzforderung zu sein. Die hätte sich mit der Erteilung der RSB erledigt. Dann schicken Sie dem AA den Beschluss zu und weisen darauf hin.

Haben die denn damals keine Forderung zur Tabelle angemeldet? Dann würde sich womöglich auch noch eine Verjährungsfrage stellen.

Haben Sie die GbR damals nicht ordentlich beendet?
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