Hallo,
der Titel entspricht in etwa mein derzeitiges Empfinden und hoffe er ist aussagekräftig genung. Da ich aus Erfahrung heraus nicht viel Glück mit Ämtern und deren Beschlüssen habe (u.a.
siehe hier), bitte ich hier um ein geschultes Auge. Meine WVP ist seit dem 14.9 vorbei. Seither habe ich nun einige Briefe erhalten wie unteranderem zweimalig die Aufforderung einen Einkommensnachweis vorzulegen. Bei dem letzten Beschluss wurde mir die RSB erteil und ich sollte erneut einen Einkommensnachweise vorlegen
(genaueres steht im anderen Thread).
Ich rief daraufhin die Rechtspflegerin an und fragte ob mein erstes Schreiben angekommen sei und sie bejahte diese. Auf die Frage warum ich es denn erneut einreichen müsste, erhielt ich die Antwort sie wüßte es nicht und es würde auch keinen Sinn machen, trotzdem sollte ich es tun. Sie hätte das Schreiben auch nicht aufgesetzt. Dieses fragwürdige Verhalten machte mich nach dem aktuellen Brief, der mich vom Stuhl gehauen hat, stutzig.
Schreiben von der Justizhauptsekräterin:
In dem Verfahren der RSB....wird die durch Beschluss vom 14.09.2006 bzw. 08.10.2007 bewilligte Stundung der Verfahrenskosten verlängert. (§4 b Abs. 1 Inso)
Die noch ausstehenden gestundeten Beträge in Höhe von 945 € hat der Schuldner in gleichbleibenden monatlichen Raten von 100€, fällig am ersten eines jeden Monats, erstmals am 01.02.2013.
Gründe:
Dem Schuldner wurden die Verfahrenskosten für das Hauptverfahren und für das Restschuldberfreiungsverfahren gestundet. Die Stundung endete mit der Erteilung der Restschuldbefreiung am 01.11.2012.
Dann kommt noch 2 unwichtige Sätze zu erfassung des bisherigen gesagten und dann folgt dieser Spruch:
Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners ist die festgesetzte Höhe der monatlichen Raten angemessen und zumutbar.
1. Ist das alles soweit rechtmäßig und in Ordnung?
2. Wie kommen die auf den Betrag? Wenn die 595€ für den TH dazugerechnet werden müssen, dann ist das etwas weniger als 1/4 von den eigentlichen Schulden warum ich überhaupt in die Privatinsolvenz gehen musste..
3. Da steht nichts darüber wohin ich das überweisen soll. Wird das etwa gepfändet oder per Lastschrift abgebucht? Bei Gehaltspfändung kann ich mich gleich mit Punkt 4 auseinandersetzen. Lange Geschichte aber das Verhältnis von AG zu mir wurde durch den TH extrem kompromitiert.
4. Meine Firma ist finaziell in Problemen und dazu läuft es relativ unbefriedigend dort. Kann also sein, dass ich bald bald ohne Job dastehe, bin schon auf der Such aber evetnuell finde ich nur etwas zu einem geringeren Lohn arbeite. Worst Case - Ich finde nichts und soll dann 945€ oder sogar 1450€ abzahlen?
Wie denken die sich das? Ich nehme mal an wäre ich seit dem Beschluss schon arbeitslos müsste ich wohl nichts bezahlen??
5. Sind die Kosten von 595€ für den Treuhändler darin mitberechnet oder kommen die dazu? Ich habe noch keine Info bekommen ob die Kosten von TH schon durch die Kasse beglichen sind. Wie stellen die sich das den vor?
Irgendwie ist die ganze Nummer unbedacht und frech...gerade aus den Schulden raus um jetzt wieder hineingeworfen zu werden... Ich hoffe mich kann jemand zu dem ein oder anderen Punkt aufklären. Wäre sehr dankbar