Hallo ihr lieben,
vorab, großes Lob an diese Seite, die mich jeden Monat begleitet :)
Ich bitte vorab schon einmal um zahlreiche und vorallem aber hilfreiche Antworten.
Meine Insolvens wurde 02/2010 eröffnet. Ich befinde mich selbstverständlich bereits in der Wohlverhaltensphase.
Bedeutet, dass es bis ca. 02/2016 zur Restschuldbefreiung noch dauert.
Nun zu meiner eigentlichen Angelegenheit:
Bis August 2012 habe ich fast kaum Pfändungen bezahlt (ca. 50-100 und dazu komt noch der Betrag eines Nebenjobs den ich ab und an mal hatte).
Seit Sep 2012 habe ich einen neuen Arbeitgeber. Hier verdiene ich deutlich mehr. Ich habe ein Fixgehalt (2100,- Brutto) und bekomme noch Provision obendrauf (selten nichts, meistens zwischen 400 - 1300 ).
Daher zahle daher einen recht hohen Betrag an Pfändung.
Zu guter letzt habe ich seit 04/2013 einen Firmenwagen der natürlcih als geldwerter Vorteil auch noch mit auf die Pfändungsberrechnugn kam.
Mein monatlicher Pfändungsbetrag belief sich zwischen 400 - 800 , wobei wir von einem Schnitt von 500 bis 600,- in etwa ausgehen kann.
Nachdem ich durch das Firmenfahrzeug (1% Regelung) soviel an Pfändung zahlen musste, dass es zum Sterben zuviel ist und zum Leben zu wenig, hatte ich ein intensives Gespräch mit meinem Arbeitgeber.
Der hat mir nun folgendes Angeboten.
Das Fahrzeug wird mir nicht mehr auf 1% Regelung Regelung überlassen sondern auf detailiertes Fahrtenbuch schreiben und ich zahle den prozentualen Anteil meiner privaten Nutzung. Grob überschlagen liegen diese bei 100,- monatlich.
Des Weiteren hat mein AG mir einen Kredit angeboten, um durch neue Vergleichsangebote früher aus der Insolvenz zu kommen.
Nach Rücksprache mit meiner Rechtsanwältin (NICHT meine TH) hat sie gesagt, dass es durchaus möglich ist, auch wärend der Insolven/Wohlverhaltensphase Vergleiche zu starten.
Nun zu meinen Fragen:
- ich habe gehört, dass wenn man sich früher "rauskauft" man die laufenden Zinsen mit dazurechnen muss?
- kann ich ohne Rücksprache mit meiner Treuhänderin das Vorhaben starten oder sollte ich das mit ihr besprechen?
- bekommen denn die Gläubiger in der WVP eine monatliche oder jährliche Ausschüttung? Dies will ich wissen, wegen den Kosten meiner TH (die zieht sie ja gleich immer ab) und außerdem kann man ja dann wissen, ob die Gläubiger meinen "guten" Verdienst bereits wissen
- darf ich denn alle Gläubiger selber anschreiben und ihnen ein Vergleichsangebot zukommen lassen?
- wie berrechne ich gute Vergleichsangebote am besten? Ich bekomme einen Kredit über 10000,- . Es waren (aus dem stehgreif) ca. 18 Gläubiger auf eine angemeldete Summe von ca. 32000,-
- gibt es Vorlagen, was ich bei Vergleichsangbotsschreiben auf jeden Fall beachten soll/muss?
- was für eine Frist bis zur Antwort soll ich meinen Gläubigern setzen?
- wie lange in etwa denkt ihr das es dauert, bis es durch ist?
- soll ich mein Vorhaben denn gleich begründen oder abwarten ob Gegenwehr kommt?
- habe ich irgendwelche nachhaltigen Probleme, wenn ich mich vorher "rauskaufe"?
- können die Gläubiger, die nicht angemeldet hatten dann erneut ihre Forderungen geltend machen?
Ich weiß es sind viele Fragen. Allerdings möchte ich diesen Schritt gut durchdacht haben.
Bei dem Angebot meines AG möchte ich die restlichen 2 Jahre 4 Monate mehr abwarten, da ich jeden Monat so extrem knapp lebe aber arbeite wie ein Stier (Aussage meines AG )
So nun freue ich mich auf Euren hilfreichen Antworten.
Sollten noch Fragen sein, NUR ZU
Liebe Grüße
Sabbi