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Autor Thema: Zinsen für Betrag aus "unerlaubter Handlung" ?  (Gelesen 4183 mal)

Arcus

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Zinsen für Betrag aus "unerlaubter Handlung" ?
« am: 17. Juni 2010, 16:35:49 »

Hallo zusammen,

in 48 Tagen ist meine WVP zu Ende und es sollte sodann Anfang August die RSB ausgesprochen werden  :juchu:
Nun habe ich leider einen Gläubiger, der mir im Jahr 2004 eine Forderung aus unerlaubter Handlung ( sind rund 250 € an eine Autowerkstatt ) vorgeworfen hatte und dies auch so vom Gericht anerkannt wurde.
Darf dieser Gläubiger mir für die vergangenen 6 Jahre Zinsen in Rechnung stellen, oder bekommt er dann nur den Betrag, der damals festgehalten wurde ?
Würde mich über eine kurze Info freuen  :thumbup:    ,  lieben Dank.
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horst69

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Re: Zinsen für Betrag aus "unerlaubter Handlung" ?
« Antwort #1 am: 29. September 2010, 10:24:04 »

Hallo Arcus !

Der Gläubiger bekommt den Betrag, der damals festgehalten wurde !

Zinsen fallen erst wieder an, wenn deine Restschuldbefreiung durch ist, innerhalb des Verfahrens werden die Beträge/ Forderungen eingefroren.

Gruß Horst
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