"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Abfindung  (Gelesen 7354 mal)

bmw

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Abfindung
« Antwort #20 am: 24. November 2009, 16:03:27 »

Differenz zwischen letztem Netto und ALG I

Das x 12............

wie ich oben geschrieben habe, soll/kann man diese berechnung nicht nehmen. zumindest laut dem Insolvenzgericht.
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Abfindung
« Antwort #21 am: 24. November 2009, 16:43:06 »

Dann ist mir das neu....

Dann schreib halt nen Betrag x rein...weiss ja nicht was Du bekommen hast an Abfindung
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Abfindung
« Antwort #22 am: 24. November 2009, 16:44:56 »

Gespeichert
 

bmw

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Abfindung
« Antwort #23 am: 26. November 2009, 12:52:17 »

Hallo
Danke für die Antwort. So habe heute endlich meine Abrechnung bekommen. Wen ich die Differenz zwischen ALG1 und meinem vorherigen Netto nehme x12 komme ich auf eine wesendlich höhere summe als was bei der Abfindung rausgekommen ist. Wie sieht es damit aus, kann ich die Berechnung so an das Gericht schicken oder sollte ich es anders berechnen??


mfg
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Abfindung
« Antwort #24 am: 26. November 2009, 14:48:14 »

Schicke es einfach mal so hin....berichte mal wie es ausgegangen ist...ich will das auch machen im nächsten Jahr.....bekomme auch einiges an Abfindung.... :cry:
Gespeichert
 

bmw

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Abfindung
« Antwort #25 am: 26. November 2009, 14:53:30 »

berichten werde ich auf jeden fall. jedoch is meine frage nicht wirklich beantwortet!!!
möchte bevor ich das abschicke schon genau infos ob es egal ist wen meine berechnung höher is als die abfindung?
und wie wird genau berechnet. nach abzug des pfändbaren betrages vom Lohn oder ohne???
« Letzte Änderung: 26. November 2009, 15:21:48 von bmw »
Gespeichert
 

bmw

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Abfindung
« Antwort #26 am: 26. November 2009, 17:28:22 »

kann mir den keiner was genaueres dazu sagen???
Gespeichert
 

rookie

  • Gast
Re: Abfindung
« Antwort #27 am: 26. November 2009, 17:45:34 »

Die Berechnung kann auch höher sein...abgezogen bekommst du sowieso was...lieber gleich mehr ansetzen....

Was andres mache ich auch nicht wenn es soweit ist.... :thumbup:
Gespeichert
 

bmw

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Abfindung
« Antwort #28 am: 28. Januar 2010, 23:13:58 »

so wollte ma kurz berichten was jetzt rausgekommen ist.
sagen wirs mal kurz und knapp nicht besonders viel.

berechnung laut gericht ist. differenz zwischen ALG1 und der untersten pfändungsgrenze mal 4.

wie siehts mit dem urteil aus. kann man da wiederspruch einlegen??
da mir die ganze sache sehr wenig erscheind. da hier immer die reder gewessen ist, das man vom vorherigem netto ausgehen soll/muss.

mfg
bmw
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Abfindung
« Antwort #29 am: 29. Januar 2010, 17:43:26 »

kommt darauf an, welcher Art das "Urteil" ist.

Beschluß mit Rechtsbehelfsbelehrung?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

bmw

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 17
Re: Abfindung
« Antwort #30 am: 29. Januar 2010, 20:13:29 »

keine belehrung dabei gewessen.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz