Ich befinde mich seit Februar 2009 in der WVP und bin seit einiger Zeit hin und wieder als Gast in ihrem „Schulden und Insolvenz Hilfe Forum“ um mir Informationen und Richtlinien einzuholen. Einem Forum, dem ich sehr viel Bedeutung beimesse.
Heute darf ich mich vertrauensvoll mit meinem Problem an Sie wenden:
Nachdem ich dem Finanzamt mit der Steuererklärung für 2008, sowie dem InsolVerw eine Abfindungszahlung (Brutto 4.800,- €) meines ehemaligen Arbeitgebers schriftlich mitgeteilt hatte, kam es ganz dick für mich. Beide verlangen nun, nachdem ich das Geld bereits ausgegeben hatte, die entsprechenden Abgaben von insgesamt 2.407,14 Euro nach 15 Monaten an sie zu entrichten.
Während meiner Vollbeschäftigungszeit wurden noch keine Gehaltsabzüge für von meinem InsolVerw verlangt. Auch kamen weder Hinweis noch Aufforderung hierzu von ihm.
Ich kann mir vorstellen, dass mir jemand einen Rat geben kann.
Die Chronologie
15.04.2008 Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Laufzeit beträgt 6 Jahre.
30.04.2008 Lohn ohne Abzug an mich (brutto 2.460,- €)
31.05.2008 Lohn ohne Abzug an mich
30.06.2008 Lohn ohne Abzug an mich
31.07.2008 Lohn ohne Abzug an mich
31.07.2008 Kündigung zum 31.08.2008
31.08.2008 Lohn ohne Abzug an mich
01.09.2008 Arbeitslos Arb.losengeld I. Euro 924,- monatlich.
08.09.2008 Beschluss des Arbeitsgerichts: Abfindung i.H.v. 4.800,- Euro.
19.09.2008 Abfindungszahlung des Arbeitgebers an mich (§§ 9,10 KSchG) über 4.800,- €
(brutto) in voller Höhe.
03.02.2009 InsolVerfahren ist aufgehoben, es läuft die Restschuldbefreiungsphase
Nachtragsverteilung gem. § 203 InsO wird angeordnet hinsichtlich der Steuer-
erstattungsansprüche.
06.02.2009 InsolVerwalter teilt Restschuldbefreiungsphase mit, fragt nach ehemaligem
Arbeitgeber, obwohl ich die Kündigung (meine Schreiben v. 31.07.2008 und
03.08.2008), respektive den o.a. Gerichtstermin zur Güteverhandlung sowie die
spätere Arbeitslosigkeit (bereits zwei Mal) mitgeteilt hatte.
InsolVerw. weist (erstmals) auf Verpflichtung hin, alle Änderungen der
persönlichen und wirtschaftl. Verhältnisse ihm mitzuteilen.
12.02.2009 Mitteilung an InsolVerw.: Beschluss des Arbeitsgerichts (Brutto 4.800,- €),
sowie hierüber die Personalabrechnung (Brutto 4.800,-€) des ehem.
Arbeitgebers.
08.05.2009 Steuerrückerstattung (446,18 €) für 2008 wurde irrtümlicherweise vom FA an
mich überwiesen, welche ich nunmehr im Nachhinein (in Raten) an meinen
InsolVerw. zurückzahlen muss;
obwohl ich bereits mit der Steuererklärung vom 25.02.2009 dem FA Kopien des
Urteils (Arbeitsgericht 4.800. €) sowie der Personalabrechnung (des Arbeitgebers
4.800,- €) zu meiner Entlastung und als Anzeige beigefügt hatte!
14.05.2010 Finanzamt korrigiert den ehemaligen Bescheid (EkSt) von 2008 und weist auf
Steuerprüfung und Fehler des ehemaligen Arbeitgebers hin, die Abfindung
„BRUTTO“ ausgezahlt zu haben.
14.05.2010 Finanzamt fordert 1.241,74 € von mir.
26.05.2010 InsolVerw. fordert 1.165,40 € von mir.
Müsste der InsolVerw doch auch den Anteil aus den damaligen o.a. Lohnzahlungen nachfordern (!?) und sein Versäumnis eingestehen.
Im Übrigen sind es nicht die ersten Fehleinschätzungen, die von diesem Büro vorgenommen, auch im Nachhinein eingestanden wurden. Man lernt scheinbar nie aus!?
Bin gerne bereit, weitere Fragen die zur Klärung meines Anliegens beitragen zu beantworten
und möchte mich schon jetzt hierfür bedanken.