Hallo Paps,
ich muss mich nochmal an Sie wenden:
Nun haben wir den Bescheid bekommen, dass mein Mann ab dem 12.03 in der Wohlverhaltenphase ist. Deshalb haben wir/ich uns nun die Einkommensteuererklärung fuer 2008 vorgenommen.
Ich hätte nun ein paar Fragen und hoffe, dass Sie mir helfen können:
Es geht um die Lohnsteuerbescheide 2006 u. 2007:
Wir hatten immer gemeinsame Veranlagung und wir bekamen immer 1 Lohnsteuerbescheid an uns beide gerichtet. So weit so gut.
Nun ist mir heute zum allererstenmal folgendes aufgefallen, was mich etwas irritiert:
Lohnsteuerbescheid 2006 wurde nur auf meinen Namen ausgestellt mit dem Hinweis: "Sie schulden die nach diesem Bescheid zu entrichteten Beträge gemeinsam mit Ihrem Ehemann. Fuer Ihren Ehegatten wurde eine Steuerberechnung erstellt"
Versteh ich nicht !!! Der Bescheid kam letztes Jahr im Mai (mein Mann ist seit März 2007 in Inso).
Von der geforderten Nachzahlung habe ich aber bis heute nichts mehr gehört, heisst das evtl. dass die Summe bei meinem Mann in die Inso mit aufgenommen wurde ??
Lohnsteuerbescheid 2007 haben wir ebenfalls letztes Jahr im Mai erhalten: hier haben wir ein paar Euro Guthaben und der Vermerk: "An den Insoverwalter Ihres Ehemannes wurde ein Bescheid gleichen Inhalts erteilt" UND "Ueber die Verwendung des Guthabens erhalten Sie eine besondere Mitteilung"
Diese "besondere Mitteilung" haben wir bis heute nicht erhalten. Ist dass so, wie ich oben geschrieben habe, dass die Nachzahlung aus 2006 in die Inso mit eingeflossen ist und das Guthaben aus 2007 sozusagen abgezogen wurde ???
Ist das ganze dann so zu verstehen: Wir können uns eigentlich die Arbeit sparen mit dem "hin und her-Ueberlegen" Umzugskosten bei mir angeben oder bei meinem Mann usw....
Vielleicht dumme Frage: Aber hätte das Finanzamt fuer die Erklärung 2006 ueberhaupt eine gemeinsame Veranlagung vornehmen duerfen, trotz dessen, dass mein Mann das bei der Erklärung angekreuzt hat ?? Die Einkommensteuererklärung 2006 hat mein Mann 2007 abgegeben, als er schon in der Insolvenz war und den Bescheid haben wir erst fast 1 Jahr später im Mai 2008 erhalten. Das Finanzamt muss doch eigentlich eine getrennte Veranlagung vornehmen, oder ?? Wir bekamen aber - wie schon erwähnt - nur 1 Bescheid an mich gerichtet mit gemeinsamer Veranlagung und den oben genannten Hinweisen.
Kann ich/wir da ueberhaupt noch was machen, falls das vom Finanzamt nicht korrekt war ?? Da ist doch sicherlich die Einspruchs/widerspruchsfrist abgelaufen.
Hoffe Sie können helfen Licht ins Dunkel zu bringen.
Bei meiner 1. Text vom Februar machte ich einen Fehler. 1. Uns/mir lagen die Lohnsteuerbescheid vor (man muss nur richtig nachschauen... :rougi:) und 2. die Nachzahlung die wir befuerchtet hatten war nicht 2007 sondern 2006.
Spitzkopf
