Hallo Zusammen,
ich habe da mal einige Fragen.
Ich weiss nicht ob das hierhin passt. Wenn nicht, bitte in das entsprechende Unterforum verschieben.
Ich befinde mich zu Zeit in der WHV. Es sind noch ziemlich genau 3 Jahre bis zur RB. Ich bin nicht verheiratet, lebe aber mit meiner Freundin und unseren 3 gemeinsamen Kindern zusammen in einer Wohnung.
Nun ist es so, dass unser Vermieter wieder selber die Wohnung beziehen möchte und wir daher raus müssen.
Wir haben ein Haus zur Miete in unserer Nähe gefunden und haben dort auch schon einen Mietvertrag unterschrieben.
Ich habe in den Gesprächen allerdings nicht erwähnt, dass ich Insolvent bin. Allerdings hat der Vermieter auch nichts dahingehend gefragt. Ich musste auch keine Selbstauskunft ausfüllen. Für Ihn war es nur wichtig, dass ich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehe. Er wollte auch die Daten von meinem Vormieter haben. Diese habe ich Ihm auch gegeben. Aber angerufen hat er da nicht.
Nun hat er aber wohl doch Einkünfte (Schufa) eingeholt und dadurch von meiner Insolvenz erfahren. Er ist deswegen ziemlich sauer.
Meine Fragen lauten nun:
Bin ich verpflichtet, von vorneherein anzugeben, dass ich mich in der Insolvenz befinde?
Kann er von unserem Mietvertrag zurücktreten bzw. kündigen, aufgrund der nicht gemachten Angabe? (gem. des Mietvertrages (Standart Mietvertrag von Haus und Grund) ist eine fristlose Kündigung des Vertrages aus diesen Gründen möglich - so verstehe ich das jedenfalls)
Meiner Meinung nach bin ich nur auf Nachfrage verpflichtet das mit anzugeben. Bei meinem jetzigen Mieter musste ich sogar eine Selbstauskunft ausfüllen. Dort habe ich meine Insolvenz natürlich angegeben.
Und hätte er meinen jetzigen Vermieter angerufen, hätte er erfahren, dass ich meinen Verpflichtungen immer vorbildlich nachgekommen bin!
Da ich erst am Freitag wieder zu Hause bin, wird das finale Gespräch mit dem Vermieter auch dann erst stattfinden. Daher wäre es schön, wenn Ihr mir den ein oder anderen Tip bis dahin geben könntet.
Viele Dank und viele Grüße
Hitman71