Hallo und guten Morgen,
auch wenn dieses Thema schon ein paar Mal diskutiert wurde.
Heute ich nochmal damit :rougi:
Wenn ich kurz in ein paar Punkten erklären darf:
Restschuldbefreiung noch nicht durch...Privatinsolvenz beantragt 2007.
Da ich die damalige Schuld von knapp 3300 Euro nicht begleichen konnte, war dies
mein einziger Weg. Auch konnte ich die Gläubiger nicht befriedigen mit einem Teilangebot.
Wenn man in Not ist, schauen alle weg, sogar die Familie.
Nun zu meinem eigentlichen Problem...gestern bekam ich ein Schreiben von meinem
Insolvenzverwalter, bez. der Kfz-Steuer (217 Euro), die ich noch nicht beglichen habe.
Ich muß dazu sagen, daß ich selbständig bin, und derzeit an die 3500 Euro Außenstände habe, weil
einige Auftraggeber nicht zahlen. In dieser Sache habe ich selbst eine Anwältin eingeschaltet.
In diesem besagten Schreiben droht der Insolvenzverwalter mir mit Zwangsvollstreckung, ansonsten kommt er persönlich vorbei und würde mein Fahrzeug verwerten.
(Das ist schon wieder lustig, weil er Tel.anrufe meinerseits nicht entgegennimmt. Ich bekomme keinerlei Auskunft von ihm. )
Darf er das überhaupt? Also zwangsvollstrecken?
Nun fand ich diesen § 89 InsO
http://www.insolvenz-ratgeber.de/recht-gesetz/insolvenzordnung-inso/3-wirkungen-der-eroeffnung-des-insolvenzverfahrens/allgemeine-wirkungen/89-vollstreckungsverbot/ Das Schlimme daran, daß mein Insolvenzverwalter bereits am 3.8.2009 über das Geld verfügen möchte, ich aber das Schreiben erst am 1.8.2009 bekam. Ansonsten droht diese Zwangsvollstreckung.
Ist er im Recht?
Viele Grüße
igad