Bald hab ich's geschafft :thumbup:, jedoch kommen zum Ende Missverständnisse auf!! :fuchsteufelswild:
Zum Ende habe ich noch einige Fragen da ich unterschiedliche Aussagen erhalte
und meiner Meinung die Pfändungen länger sind als 6 Jahre sind.
Hier die Basisdaten.
Beginn der Insolvenz: 10.April 2007, respektive Ende 10. April 2013
1. Pfändung mit der Februar Abrechnung (Auszahlung zum Monatsende): Rechtsanwalt einer Gläubigerbank
2. Pfändung mit der März Abrechnung (Auszahlung zum Monatsende): Rechtsanwalt einer Gläubigerbank
3. Pfändung mit der April Abrechnung (Auszahlung zum Monatsende): Rechtsanwalt einer Gläubigerbank
4. Ab der 4 Pfändung, jeweils immer zum Monatsende; ab Mai bis heute: Treuhänder der Insolvenz
Nun meine Fragen.
1. Wann ist die letzte Pfändung einzubehalten? Mit der Abrechnung zum Monatsende März 2013, oder April 2013?
2. Da ab Beginn immer volle Monatsbeträge gepfändet wurden, wird der letzte Anteilig (Inso begann und endet am 10. April) einbehalten, oder auch komplett?
3. Wegen den ersten drei Pfändungen an den Rechtsanwalt, ist die erste an den Treuhänder nicht mit Beginn der Inso(10. April), sondern erst beginnend ab Monatsende Mai geflossen.
Hätte der Treuhänder nicht mit Beginn der Insolvenz, also Monatsende April abbuchen müssen, sprich den Anwalt aus dem Boot schmeißen müssen? Oder hatte der Anwalt das Vorrecht?
Ab welchen Zeitpunkt laufen die 6 Jahre (72 Monate der Pfändungen)?
Laut Treuhänder wird Ende April die letzte abgezogen. Das wären dann zusammen 75 Pfändungen, davon 72 an den Treuhänder.
Innerhalb der Insolvenz dann 73 Pfändungen.
Dass die ersten 3 Beträge an einen Rechtsanwalt gingen und nicht zum Treuhänder habe ich erst jetzt durch nachfragen erfahren, da in den Abrechnungen nur Sachpfändung steht und nicht „wer“ das Geld erhält.
Und ich damals im Glauben war das dies schon zur Inso gehört.
Ich hoffe ich habe die Daten verständlich rüber bringen können!!
Vielen Dank für eure Antworten.