Das ist zwar ein Uralt-Thema, aber ich wollte jetzt kein neues aufmachen, weil mein Anliegen ähnlich ist.
Ich habe eine vollumfänglich freigegene Selbstständigkeit.
Habe am 4.7. telefonisch vom TH die Info bekommen, dass er ein Fax an die SPK sendet, dass meine Konten freigegeben werden.
Bis zum 7.7. ist gar nix passiert. Ich habe dann mal bei der SPK angefragt, wann ich denn nun die Konten wieder verwenden kann, weil ich Zahlen für meine Buchhaltung brauche.
Man war so freundlich und hat mir das Online-Banking freigeschaltet, damit ich die Zahlen sehen kann.
Über die anderen Dinge müsse man sich besprechen.
Ich fragte, was es zu besprechen gäbe, denn ich habe eine vollständige Freigabe.
Am nächsten Tag teilte man mir mit, dass ich nun über meine Konten verfügen könnte.
Hätte ich nicht gefragt, wären meine Konten wohl immer noch geschlossen........
Ich versuchte gestern, Kontoauszüge für meine Unterlagen zu ziehen. Es ging nicht.
Die SPK teilte mir mit, dass ich dafür eine Freigabe vom TH brauche, die Kontoauszüge gehen weiter an ihn.
Er hat mir davon keinen Ton gesagt und ich brauche die Dinger ja nun mal für meine Buchhaltung, denn Kopien aus dem Konto sind nicht anerkannt.
Hat das schon mal jemand erlebt, dass man für die Kontoauszüge für ein freigegebenes Konto mit freigegebener Selbstständigkeit eine Freigabe braucht?
Meine Übereisungen im Onlinebanking werden jetzt auch immer von der SPK geprüft, obwohl das Konto freigegeben ist.