"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Berechnung des Pfändungsanteils  (Gelesen 3092 mal)

Kraxel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Berechnung des Pfändungsanteils
« am: 19. Dezember 2007, 14:07:51 »

Hallo,
wenn der Arbeitgeber den Pfändungsteil (trotz Schreiben vom TH)zu meinen Gunsten falsch berechnet, muß man das anzeigen?
Gespeichert
 

smallville

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 514
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2007, 14:17:11 »

Hallo Kraxel,

es gibt ja eine Pfändungstabelle wonach sich der AG zu richten hat.
Wenn er dennoch nachweislich falsch berechnet, würde ich das Gespräch mit ihm Suchen und um Korrektur bitten.

lg
smallville
Gespeichert
Restschuldbefreit seit 19.o7.2013
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2007, 19:31:06 »

Ich vermute, dass der Th eine unterhaltsberechtigte Person nicht berücksichtigt haben möchte.

Insofern handelt ihr Arbeitgeber korrekt.

Der TH hätte ggf. einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, nicht gegen Sie.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kraxel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #3 am: 20. Dezember 2007, 10:19:35 »

ja richtig aber der Beschluss liegt dem Arbeitgeber vor, nur verstehen kann man dieses Schriftstück schlecht.  Also muss der TH sich mit dem AG auseinandersetzen. Ok, vielen Dank.
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2007, 19:49:13 »

Ist es ein Beschluss des Insolvenzgerichtes/Vollstreckungsgerichtes?

Denn nur diese können den Pfändbaren Betrag ändern.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Kraxel

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 18
Re: Berechnung des Pfändungsanteils
« Antwort #5 am: 02. Januar 2008, 13:22:58 »

ja.

Und erst mal alles Gute fürs neue Jahr,  auch allen die in dieser Situation stecken.
MfG Kraxel
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz