"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Betrifft baldiges Ende der PI  (Gelesen 6680 mal)

Roja54

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Betrifft baldiges Ende der PI
« am: 29. Juni 2012, 22:02:11 »

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Ende (Oktober 12) meiner PI und einer Aussage eines anderen Insolventen diesbezüglich, was mich natürlich sehr verunsichert hat. :shock:.

Stimmt es, dass nach Beendigung der Insolvenz alle Gläubiger nochmals gefragt werden, ob sie damit einverstanden sind oder Einwände erheben wollen und dass man erst dann, wenn innerhalb einer weiteren 2 - 3 Wochenfrist Keiner widerspricht, nicht mehr zittern muss?  :Oh_no:


Danke im Voraus

Roja 
Gespeichert
<em>Der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt</em>.
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #1 am: 29. Juni 2012, 22:21:08 »

§ 300 InsO - Entscheidung über die Restschuldbefreiung

(1) Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

(2) Das Insolvenzgericht versagt die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers, wenn die Voraussetzungen des § 296 Abs. 1 oder 2 Satz 3 oder des § 297 vorliegen, oder auf Antrag des Treuhänders, wenn die Voraussetzungen des § 298 vorliegen.

(3) Der Beschluß ist öffentlich bekanntzumachen. Gegen den Beschluß steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt hat, die sofortige Beschwerde zu.
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Roja54

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #2 am: 29. Juni 2012, 22:49:13 »

Hallo Feuerwald,

also kurz und knapp. ES Stimmt  :cry:.

Dann frage ich mich warum Gläubiger BEVOR Insolvenz überhaupt genehmigt wird, gefragt werden, wenn sie dann doch letztendlich Alles zunichte machen können  :dntknw:.

Das hieße also im Klartext dass die 6 Jahre Pfändung evtl. "umsonst" waren, bzw. dass ich dann doch weiterzahlen muss und Nichts weniger geworden ist?

Na ganz Klasse  :sad:.

Nebenbei bemerkt, habe ich bisher mehr im TH-Konto "angesammelt", wie Anfangs ausgerechnet wurde, da es 1 1/2 Jahre nach Beginn der Inso, eine Gehaltserhöhung gab.

LG

Roja
Gespeichert
<em>Der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt</em>.
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #3 am: 29. Juni 2012, 23:49:27 »

Hallo,

die Gläubiger werden nicht um Ihr Einverständnis gebeten. Vielmehr wird erfragt, ob es Versagungsgründe nach den §§295ff InsO gibt. Wenn dem nicht so ist, gibt es auch keine Probleme mit der RSB.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #4 am: 29. Juni 2012, 23:56:43 »

Dann frage ich mich warum Gläubiger BEVOR Insolvenz überhaupt genehmigt wird, gefragt werden, wenn sie dann doch letztendlich Alles zunichte machen können 

Wie ThoFa schon geschrieben hat, eine Versagung der RSB ist nur dann möglich, wenn ein Verstoß gegen die sog. Obliegenheiten (Spielregeln) im RSB Verfahren glaubhaft gemacht werden – siehe dazu § 295, 296 InsO -  und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt wurde.

Man sollte deshalb die Obliegenheiten im RSB Verfahren kennen. dann kann auch nichts passiren.


Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

Roja54

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #5 am: 30. Juni 2012, 00:29:57 »

HHmmm,

ja dann muss ich wohl echt keine Angst haben, arbeite schon seit Beginn der Inso beim gleichen AG, hab brav Gehaltserhöhungen von mir aus mitgeteilt, hab nix geerbt und sogar die TH selber informiert, dass die BEK bei Krankengeldzahlung den pfändbaren Betrag an mich ausgezahlt hat und ich ihn selber überwiesen habe.

Mal abgesehen davon, dass ich seit Monaten den pfändbaren Anteil auch selber ans TH-Konto überweise, weil der AG es, wegen der Mehrarbeit  :gruebel:, nicht mehr machen wollte  :?

LG

Roja
 
Gespeichert
<em>Der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt</em>.
 

juergengrisu

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 1
  • Offline Offline
  • Beiträge: 210
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #6 am: 30. Juni 2012, 09:13:00 »

Hi Roja54 :hi:

Sie haben doch alles Richtig gemacht, die Wvp alle Obliegenheiten erfüllt, sollen die Gläubiger doch gefragt werden denn wenns nix zum Versagen gibt..
hab das auch alles durch steht dann nochmal im Internet aber danach kommt der Befreiungsschlag.. die RSB
bei mir hat es von der Ende WVP bis zur RSB 8 Wochen gedauert.
Ein Gläubiger kann übrigens nicht aus ,,Laune'' hin solche Anträge stellen..

Auch sie sitzen bals im Boot der RSB*ler :juchu: :coffee:

Grüße von
Juergengris
Gespeichert
 

Roja54

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 115
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #7 am: 30. Juni 2012, 11:37:16 »

Lach...

Hallo juergegrisu,

die Antwort macht MUT  :juchu:.

Ins Boot der RSB´ler steige ich gern ein, auch wenn´s erst noch ein bisschen schwankt, hab Frei- und Fahrtenschwimmer, geh also zumindest nicht unter  :wink:.

Schönes WE

Gruß

Roja
Gespeichert
<em>Der weiteste Weg beginnt mit einem ersten Schritt</em>.
 

Larifari

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #8 am: 05. Juli 2012, 20:14:05 »

der Eintrag in der Schufa bleibt doch auch nach der RSB bestehen.

Kann man mit der RSB jemals nochmals eine Wohnung finanzieren?!
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #9 am: 06. Juli 2012, 09:01:55 »

Nein-eine Wohnungsfinanzierung ist m.E. auf lange Sicht,möglicherweise für immer nicht mehr möglich.
Ich habe seit 2 Tagen die RSB.
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #10 am: 06. Juli 2012, 09:46:17 »

Der Schufaeintrag bleibt ja sowieso noch 3 Jahre nach Erteilung der RSB bestehen. Danach ist die Schufa zwar sauber,aber es gibt noch diverse Scoringdetekteien.....Ich denke,z.B. eine Möbelfinanzierung im Möbelhaus bis zu einer nicht zu hohen Summe,vielleicht ca. 3000 Euro könnte dann möglich sein,vorausgesetzt die dem Möbelhaus angeschlossene Bank gehörte nicht zu Deinen Gläubigern.Interessant werden höhere Kreditsummen,ich werde es in meinem Fall einfach nach Ablauf der 3 Jahre mit dann sauberer Schufaweste mal probieren einen höheren Kredit aufzunehmen,z.B. eine Autofinanzierung-werde ja sehen was passiert.Vielleicht hat hier schon jemand Erfahrung in dieser Angelegenheit....
Gespeichert
 

sashsash

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #11 am: 06. Juli 2012, 10:13:51 »

Hier ein Zitat eine Mitgliedes in einem anderen Beitrag bzgl. Schufa und Score. Vielleicht ist dies hilfreich für ihre Frage:

Zitat
Hallo
Da bin noch mal.
Möchte nur kurz berichten von den letzten Monaten.
Vielleicht hilft es ja jemandem, der kein Licht am Ende des Tunnels sieht.
Nach meinem Bericht, kurz nach Jahreswechsel, hat mir die Sache keine Ruhe gelassen. Wie die Schufa selber sagt, wird der Score alle 3 Monate angepasst. Am 03.01.12 waren die 3 Monate um.
Etwas später habe ich dann wieder nachgesehen.
Ich konnte es ja nicht glauben. Meine Scorepunkte waren auf über 52% gesprungen. 
Schluck…
Habe es dann gewagt einen Artikel im Netz zu kaufen und über eine grössere Bank (online) in Raten zu finanzieren. Die Zusage kam dann von der Bank. Die Sache war gekauft. UND finanziert!
Habe den Artikel (ca. 500 €) auf 6 Raten gekauft. Wird immer vom Konto abgebucht. Soweit so gut.
Eben schaue ich mal wieder bei der Schufa rein um zu sehen was meine Punkte sagen.

Ich wollte es gar nicht glauben: Basisscore: 98,37 % von möglichen 100 %“! 

Tja, es war eine lange Zeit und nicht immer ganz einfach. 

Aber, es ist vollbracht! Ich bin wieder kreditwürdig!

Ich möchte hiermit alle motivieren „am Ball“ zu bleiben. Es lohnt sich.

Es gibt ein Leben nach der Insolvenz!

Ich würde sagen: Ja sowas wäre theoretisch Möglich!
Die Prozente, sowie dieser positive Eintrag über die abgeschlossene Ratenzahlung zeigen Zahlungsbereitschaft. Alles andere liegt an der Bank; dem Kreditgeber
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #12 am: 06. Juli 2012, 10:29:31 »

Danke für den Beitrag!
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #13 am: 06. Juli 2012, 10:45:53 »

Trotzdem möchte ich noch einen,vielen nicht bekannten, Fakt hinzufügen.Der Begriff Restschuldbefreiung irritiert. Keinesfalls wird man von der Restschuld befreit,welche nach Ablauf von 6 Jahren und dem regelmässigen Abtreten der pfändbaren Bestandteile des Gehaltes übrigbleibt. Die Forderungen können nur nicht mehr vollstreckt werden! Die Restschuld bleibt schon bestehen,ein Leben lang.Sofern man sie nicht freiwillig bezahlt. In meinem Fall,bin mit ca. 10000 Euro in die PI,habe 6 jahre abgetreten,es bleibt ein Rest von ca. 3000 Euro. Sind nicht vollstreckbar-bleiben aber bestehen. Ich erwäge manchmal diese Summe freiwillig,jetzt nach Erteilung der RSB zu bezahlen.....
Gespeichert
 

Larifari

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #14 am: 06. Juli 2012, 10:48:43 »

hätte ich das VORHER gewusst... ich wäre nie in die PI gegangen :(


bei wem kann man ganz genau erfahren wie viel Schulden man samt Zinsen etc. ganz aktuell hat... da muss es doch eine Zahl geben...


nach der RSB wäre es doch geschickt, den Gläubigern zum Vergleich "sehr geringe Beträge" anzubieten - denn anders würden sie ja nie mehr einen einzigen Cent sehen...

das hätte man natürlich auch schon vor der RSB machen können - aber nach der RSB hat man ja einen ganz anderen Standpunkt... da weis der Gläubiger, wenn ich JETZT nicht Ja sage... dann sehe ich nie mehr etwas Geld.


sehe ich das richtig?
« Letzte Änderung: 06. Juli 2012, 10:52:52 von Larifari »
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #15 am: 06. Juli 2012, 10:50:27 »

...wäre ich auch nicht.......hast meinen beitrag gelesen, "Gedanken zur Restschuldbefreiung" ?
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #16 am: 06. Juli 2012, 11:01:32 »

Das siehst Du genau richtig!

Ich hatte es damals vor 6 Jahren auch so in etwa vor. Nur bin ich,wie in meinem Beitrag geschrieben,von der Schuldnerberatung vorschnell in die PI gedrängt worden. Ein Vergleich,wie von Dir beschrieben, wäre bei meiner vergleichsweise geringen Schuldenlast sowie passablem Einkommen deutlich vorteilhafter gewesen als die PI. Deswegen schrieb ich ja-PI,wenn schon,dann muss "es sich lohnen",sollte die Schuldensumme immens sein. Aber danach ist man ja bekanntlich immer schlauer.....
Gespeichert
 

Larifari

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 28
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #17 am: 06. Juli 2012, 11:08:06 »

jepp das ist meistens im Moment die bessere Lösung... aber nur im Moment...

wobei ich habe diese Zeit SEHR sinnvoll genutzt ;)

ich denke, ich müsste etwa 20k Schulden gehabt haben... vielleicht kann ich diese ja mit 2000€ tilgen ;) ...

Ich biete jedem "100€" an... nach dem Motto friss oder stirb...



viele Gläubiger denken nämlich vor der PI an einen Blöff wenn man sagt, man geht ansonsten in die PI... jetzt ist es dann vorbei und sie haben dennoch nichts erreicht..... Betriebswirtschaftlich müssen sie handeln...
« Letzte Änderung: 06. Juli 2012, 11:10:56 von Larifari »
Gespeichert
 

Claus123

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 154
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #18 am: 06. Juli 2012, 11:10:05 »

probiere es!
Gespeichert
 

sashsash

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 107
Re: Betrifft baldiges Ende der PI
« Antwort #19 am: 06. Juli 2012, 12:19:43 »

hätte ich das VORHER gewusst... ich wäre nie in die PI gegangen :(


bei wem kann man ganz genau erfahren wie viel Schulden man samt Zinsen etc. ganz aktuell hat... da muss es doch eine Zahl geben...


nach der RSB wäre es doch geschickt, den Gläubigern zum Vergleich "sehr geringe Beträge" anzubieten - denn anders würden sie ja nie mehr einen einzigen Cent sehen...

das hätte man natürlich auch schon vor der RSB machen können - aber nach der RSB hat man ja einen ganz anderen Standpunkt... da weis der Gläubiger, wenn ich JETZT nicht Ja sage... dann sehe ich nie mehr etwas Geld.


sehe ich das richtig?


Ja...
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz