Hallo liebe leute...

ich habe folgendes Problem...
im Jahr 2005 bezog ich eine Genossenschaftswohnung in meiner Heimatstadt.Da ich arbeitslos war ,konnte ich mir diese nur leisten da die Genossenschaftsanteile meiner Eltern,nach Auszug aus Ihrer Wohnung,auf mich umgeschrieben wurden....soweit ich weiß waren es 1600 euro.
das klappte auch alles problemlos.
Im Jahr 2006 begann ich eine Ausbildung in einem anderen Bundesland und kündigte die wohnung.Aufgrund meines"schnellen" Umzuges
zum Ausbildungsort musste ich nätürlich noch 3 monat miete für die Genossenschaftswohnung zahlen,was aber mit Ausbildungsentgeld von ca 250 Euro im ersten LJ nich zu begleichen war.
Ich schlug in Absprache mit meiner Mutter der Genossenschaft vor das die 3 monatsmieten(ca 1200Eur) mit den Anteilen verrechnet werden könnten.
Das haben sie auch getan.
Aber der Restbetrag ca 400 eur will mir die genossenschaft nicht auszahlen ,und verweist darauf das ich in einem laufenden PrivatinsoVerfahren stecke. :fuchsteufelswild:
Darf die Genossenschaft das tun? ich bin in der WVP und bräuchte das geld um mir eine neue Wohnung, an einem neuen Wohnort zur aufnahme einer neuen Arbeitstelle, zu nehmen.Zudem bestehen keine offenen Forderungen seitens der Genossenschaft an mich....hab das Gefühl das sich die Genossenschaft da in was reinhängt was sie gar nichts angeht..
jezt soll ich bei meinem TH vorstellig werden und von ihm eine schriftliche"Erlaubniss"einholen das das Restguthaben (an wen auch immer)ausgezahlt werden kann.
Ich hab aber hier im Forum schon gelesen das das von Nachteil sein könnte da der TH das Geld evtl einzieht.

meine "Eckdaten"bezüglich laufendem Verfahren....
am 10.12.2007 wurde mein PrivatinsoVerfahren durch das AG eröffnet.
Die Prüfung der angemeldeten Forderungen war dann am 15.02.2008.
Laut Schreiben des AG vom Juli 2008, wurde mir mitgeteilt das zum Schlusstermin-Verbraucherinso niemand erschienen ist ausser meinem Träuhänder.
Soweit so gut...Im August 2008 bekahm ich dann vom AG eine Ausfertigung des Aufhebungsbescheides des Hauptverfahrens,somit begann meine WVP.
Mit einer Erteilung der Restschuldbefreiung kann zum 10.12.2013 gerechnet werden.Dem Schuldner ist mit rechtskräftigem Beschluß vom 11.07.2008 die Erteilung der RSB angekündigt worden.
habt tausend Dank für tipps und hILFE :thumbup: