Hallo,
habe Heute den Bescheid von meinem Treuhändler bekommen, wieviel ich abtreten muss von meinem Krankengeld. Den Betrag habe ich Heute gleich überwiesen, damit ich noch weiß wieviel Geld ich noch zur Verfügung habe. :dntknw:
In den letzten Jahren habe ich meine Lohnsteuer über einen Lohnsteuerverein machen lassen, da die sich besser auskennen als ich. Mit meinem TH habe ich es so ausgemacht, dass der Verein dies weiterhin tuen sollte, und ich die 135,00€ Gebühr erstattet bekommen würde.
Bis jetzt habe ich 3 mal die Steuererklärung machen lassen, aber nur einmal habe ich die Gebühr erstattet bekommen, mit meinem letzten Brief den ich meinem TH geschickt habe diese Woche, wegen der Pfändung wo ausstand, habe ich meinem TH gebeten mir die 135,00€ vom letzten Jahr zu überweisen, aber in seinem heutigen Schreiben stand auf einmal drin, dass seitens der Insolvenzmasse keine Rückerstattung erfolgen kann. :fuchsteufelswild: :fuchsteufelswild:
Das verstehe ich jetzt nicht, ich bin auch so richtig sauer, denn da soll eine korrekte Steuererklärung gemacht werden und diese wird komplett einbehalten und dann darf ich noch die Gebühr für bezahlen und kriege nichts mehr zurück.?
:nono:
Mein 1.Gedanke ist, dann mache ich keine Lohnsteuererklärung mehr, schicke das ganze Zeug zum TH und die Sache ist für mich erledigt.
Ich finde das ist für unsereiner eine reine Benachteiligung, wie in vielen anderen Bereichen auch, wie z.B. beim Stromanbieter. Keine Chance, ich habe es bei 20 oder mehr Stromanbieter probiert, aber der negative Eintrag in der Schufa macht es nicht mehr möglich. :fuchsteufelswild: :Oh_no:
Ich habe Lohnsteuerklasse 3 meine Frau hat kein eigenes Einkommen.
Kann ich da noch was drehen, oder habe ich mal wieder keine Chance zumindest die Gebühr erstattet zu bekommen?
Was bzw. sollte ich tuen?
Auf eure Antwort hoffend,
viele Grüße aus dem Wilden Süden
Mondbasis