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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?  (Gelesen 4958 mal)

tobinatale

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Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« am: 28. November 2011, 20:33:25 »

Hallo,
ich habe mal eine für mich ganz "persönliche" Frage.
Folgendes:
Mein Mann hat die private Insolvenz im jahr 2007 angemeldet. Bei uns geht es mit einem Nullplan raus. Wir sind der Wohlverhaltensphase.
Nun hat mein Mann sein Auto verschrotten lassen müssen und natürlich hätten wir noch KFZ Steuer zurück erhalten bzw. wir hätten das Guthaben mit dem Neuen angemeldeten Auto verrechnet. Dachten wir.
Jetzt hat uns das Finanzamt mitgeteilt, dass dieses Guthaben mit seiner Steuerschuld verrechnet wird. Nun weiss ich auch nicht, ob das Finanzamt sich als Gläubiger angemeldet hat oder nicht. Ich muss auch sagen, mein Mann hat glücklicher Weise einen sehr netten und kompetenten Treuhänder. Im Gegensatz zu meinem!! Und auch zu den anderen was man hier so liest.
Unser Treuhänder meinte, das Finanzamt hat das Hoheitsrecht, sprich es darf machen was es möchte.
Jetzt muss ich auch dazu sagen, das wir aufgrund Finanzamt und Bank in die Inso gehen mussten, dank seiner Exfrau.

Jetzt habe ich dazu 3 Fragen:
1.
Darf das Finanzamt trotzdem - obwohl laut Gläubigerliste - das Finanzamt noch gar nicht an der Reihe wäre, das Geld fordern?
2. Was ist wenn das Finanzamt kein Gläubiger ist und trotzdem vor allen anderen Geld kassiert?
3. Was ist nach der Insolvenz, wird das Finanzamt auch trotz abgeschlossener Inso weiterhin Gelder fordern?

Wäre sehr nett, wenn mir da jemand helfen könnte.
Irgendwie kann ich das nicht verstehen und wäre schon sehr beruhigt, wenn wenigstens nach der Inso dann auch wirklich alles abgeschlossen wäre, sonst hätten wir ja gar nichts erreicht nach 10 Jahren "keine Bonität"
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Fallera

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #1 am: 29. November 2011, 07:19:40 »

Grundsätzlich darf das Finanzamt Guthaben mit bestehenden Forderungen verrechnen! Auch eine Insolvenz hindert es nicht daran!  Ob zur  Tabelle angemeldet oder nicht.

Aber auch Schulden beim Finanzamt fallen unter eine evtl. erteilte RSB.

"Das Finanzamt kann im Insolvenzverfahren mit Forderungen aufrechnen, die vor Verfahrenseröffnung entstanden sind, ohne dass es deren vorheriger Festsetzung, Feststellung oder Anmeldung zur Insolvenztabelle bedarf, vgl. BFH, Urt. v. 4.5.2004 - VII R 45/03 in ZIP 30/2004 S. 1423 ff."
« Letzte Änderung: 29. November 2011, 07:23:42 von Fallera »
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tobinatale

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #2 am: 29. November 2011, 08:34:05 »

Danke schön für die Mail.
Wer entscheidet ob die Schulden beim Finanzamt unter die RSB fallen? Muss ich da dann einen Antrag stellen?
Weil wie schon geschrieben, dann hat sich ja für meinen Mann die Inso in keinster Weise als positiv ergeben.
Irgendwann möchten wir ja auch wieder auf die Füße kommen und nicht immer den Stempel auf der Stirn - Schulden - obwohl wir alle Auflagen jahrelang erfüllt haben.

Ist wahrscheinlich für viele eine dumme Frage, aber obwohl wir schon knapp 5 Jahre in der WVP sind - kommen für mich immer neue Informationen hinzu wo ich lese oder höre und ich meine dann immer gleich, es betrifft auch uns, dass wir uns da ja auch rechtzeitig darum kümmern dass wir uns ja nichts zu schulden kommen lassen oder die RSB versagt wird, weil wir was versäumt haben.
Der Familienrichter meines Mannes hat damals meinen Mann zu einem viel zu hohen KU verdonnert - zugleich sollten wir die Schulden seiner Exfrau auch noch übernehmen. Auf die Frage meines Mannes wie er das alles bezahlen solle, meinte der Richter dann nur, er soll halt in die Inso gehen, hauptsache der KU wird bezahlt.
Und bevor wir jahrelang mit seiner Ex wegen KU Zahlung immer Ärger haben, hat mein Mann dies auch gemacht. Hauptsache mit Ihr ist Ruhe.

Wir hätten damals einen Herrn Zwegat benötigt :cheesy: um uns darüber aufzuklären was es eigentlich heisst - mal in einen Inso zu gehen. Hört sich toll an - wie auch immer toll - aber heute wissen wir, es hätte auch noch andere Wege gegeben um diese Angelegenheit zu klären.
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Fallera

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #3 am: 29. November 2011, 12:34:29 »

Wer entscheidet ob die Schulden beim Finanzamt unter die RSB fallen? Muss ich da dann einen Antrag stellen?

Nein, generell fallen Alle Forderungen, welche VOR Insolvenzeröffnung entstanden sind unter die RSB. Ausgenommen sind Schulden aus Straftaten, Bußgelder und Forderungen wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung.
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Der_Alte

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #4 am: 29. November 2011, 16:03:21 »

Zur Klarstellung:
In der laufenden WVP darf das FA verrechnen.

Nach Erteilung der RSB ist daran auch das FA gebunden.

RSB heißt aber nicht, dass die Schulden nicht mehr bestehen. Der Gläubiger kann ab diesem Zeitpunkt nur seine Forderungen nicht mehr eintreiben. Solange also Sie einer Verrechnung von Steuerguthaben nach Erteilen der RSB nicht widersprechen und auf die erteilte RSB verweisen, kann das FA weiter verrechn en. Sie müssen nach Erteilen der RSB selbst tätig werden und die Gläubiger darauf hinweisen, dass Sie die Forderungen aufgrund der erteilten RSB nicht mehr erfüllen werden.
Danach darf das FA nicht mehr verrechnen.
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tobinatale

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #5 am: 30. November 2011, 08:02:45 »

Das heisst also dann, wenn das Schreiben vom Gericht kommt, werde ich mir davon Kopien machen und jedem Gläubiger zusenden, dass die RSB eingetroffen ist.

Gibt es uns dann die Gewissheit, dass die Gläubiger auch dann wirklich Ruhe geben - wie FA?

Aber ich weiß gar nicht wer sich alles angemeldet hat als Gläubiger.
Soll ich einfach jedem auf unserer Liste (welche im Insolvenzantrag ja aufgelistet werden muss) anschreiben?
Mein TH hat mir eine Liste zugesandt welche Gläubiger auf Ihr Geld bestanden haben - besser gesagt - wer auf sein Geld pocht mit dem Vermerk " dass ich ja nicht vergesse wem ich was schulde"

Der TH meines Mannes meinte nur, er solle sich damit nicht beschäftigen und nur nach vorne schauen. Weil wir wissen wollten wer nun letzendlich was von meinem Mann fordert obwohl Exfrau auch daran beteiligt ist und somit auch in die Schuldenbereinigung heran gezogen werden kann. 

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Der_Alte

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #6 am: 30. November 2011, 16:21:20 »

Schreiben Sie nur dem, der auch nach Erteilen der RSB auf seiner Forderung beharrt. Das werden nicht so viele sein. Der TH hat Recht: Blick nach vorn ist angesagt.
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vogelfrei

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Re: Darf das Finanzamt trotzdem "IMMER" Gelder verrechnen?
« Antwort #7 am: 05. Dezember 2011, 00:22:42 »

Hallo guten Abend...
Wenn Sie wissen, daß Sie ein neues Auto anmelden und noch Restguthaben aus der alten, bezahlten KFZ - Steuer haben, müssen Sie nur dem Finanzamt rechtzeitig schriftlich Bescheid geben, daß die rückerstattungspflichtigen Reststeuern mit den neuen Steuerforderungen aus der Zulassung des Fahrzeuges mit dem Kennzeichen XYZ  zu verrechnen sind.
Dann muss sich das Finanzamt entsprechend verhalten.
Sie zahlen dann nur noch die effektive Differenz zum KFZ - Steuerbetrag des ersten Jahresbetrages des neuen KFZ.

Da nur Sie wissen, wann sie Ihr altes Auto abmelden, und das neue anmelden, sind sie immer schneller als das Finanzamt mit der Verrechnung alter Steuerforderungen.
Was auch geht ist eine schriftliche Abtretung der Reststeuern an Dritte, (z.B. weil Ihnen eben die Steuern von Dritten vorverauslagt wurden)
die Sie dem Finanzamt anzeigen. Dann muss das FA auch auszahlen.

Viel Erfolg bei der RSB...
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