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Autor Thema: Darf man in der Wohlverhaltensperiode sparen? Wenn ja: Wie?  (Gelesen 12441 mal)

marcel53859

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Hallo,

habe überall gelesen (AUCH auf Anwaltsseiten), dass man sparen dürfte. Meine Frage ist WIE man das darf? Darf ich auf einem Tagesgeldkonto sparen und dürfte ich dann Gelder für später zurücklegen, damit ich nicht mehr in die Schuldenfalle laufe, sollte ich die Restschuldbefreiung tatsächlich bekommen?

Habe mich kürzlich anwaltlich beraten lassen, und er meinte, dass ich nichts sparen dürfte, dass das Geld direkt eingezogen werden würde und ich möchte mich damit nicht zufriedengeben, weil ich der Auffassung bin, dass es irgendwie möglich sein muss, vorzusorgen, damit man nach Erteilung der Restschuldbefreiung auch schuldenfrei bleibt.

Frage deswegen, da sich in 2020 das Insolvenzrecht geändert hat.

MfG
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