"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt  (Gelesen 2460 mal)

wollter001

  • Gast
TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt
« am: 08. Mai 2011, 20:29:35 »

Liebe Forum !

Verfahren eröffnet am 02.07.2008 bin seit 04.08.2010 in der WVP (IK) 3 Gläubiger, nach meiner Reschärschen und Aufstellung von Pfändungskontoübersicht, habe ich festgestellt das meiner TH bis Schlusstermin  gem. § 197 Inso 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt hat, und Forderungen in volle Höhe aus der Insolvenzmasse überwiesen hat. Meine Frage ist, darf TH das machen ? Von Schuldner Seite, darf man keinem Insolvenzgläubiger Sondervorteil verschaffen, sonst ist die Restschuldbefreiung gefährdet.

Mit freundlichen Grüßen
wollter 001

« Letzte Änderung: 15. Mai 2011, 21:32:57 von wollter001 »
Gespeichert
 

Insokalle

Re: TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt
« Antwort #1 am: 09. Mai 2011, 11:39:16 »

Haben Sie auch geprüft, ob der Gläubiger vielleicht Sicherungsrechte o.ä. hatte?
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: TH hat 1 Insolvenzgläubiger bevorzugt
« Antwort #2 am: 09. Mai 2011, 19:01:28 »

Die Verteilung, die der TH vornimmt, wird vom Insolvenzgericht geprüft und die Gläubiger bekommen entsprechend den Verfahrensabschnitten Kenntnis über die Einnahmen und Ausgaben auf dem Treuhandkonto. Bei Unregelmäßigkeiten können sie den TH vom Gericht überprüfen und sogar absetzen lassen. Von daher ist davon auszugehen, dass sich der Treuhänder bei der Auszahlung an die Gläubiger keine Unregelmäßigkeiten leisten wird, da diese ihn  außerdem ersatzpflichtig machen.

Wie Insokalle schon schrieb dürfte es sich um einen absonderungsberechtigten Gläubiger gehandelt haben.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz