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Autor Thema: Ehegattensplitting  (Gelesen 1829 mal)

tatzenbaer

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Ehegattensplitting
« am: 03. April 2014, 21:49:03 »

Hier die Fakten:

Steuerbescheid 2012 hat ergeben, daß eine Erstattung von insgesamt ca. 340 Euro
besteht.
TH bekommt aber nur 100 und ich den Rest von 240.
Liegt das am Splitting (meine Frau ist Klasse 5 und hatte nur Einnahmen von 1.900 im Jahr)
WVP begann erst April 2013.

Für 2013 wird vermutlich nun nach Tagen aufgeteilt (NVT). 2013 hatte meine Frau keinerlei
Einnahmen. Wieder gemeinsame Veranlagung...

Wird durch das Splitting für 2012 eine Erstattung fällig (durch den Anteil der Frau?)
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Ehegattensplitting
« Antwort #1 am: 04. April 2014, 10:38:01 »

Im laufenden Verfahren teilt das FA häufig auch ohne expliziten Antrag auf. Da die Ehefrau kaum Einkommen hatte, dafür aber viel Steuern abgeführt hat, können bei der Zusammenveranlagung solche Effekte entstehen.

Für das nächste Steuerjahr kann es passieren, muss aber nicht. Das liegt immer an der Einkommenstruktur und den steuerlich relevanten Möglichkeiten der Reduzierung (Kosten für Arbeitsweg, besondere Belastungen, etc.)
Gespeichert
 
 

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