Hallo liebe Mitglieder,
leider habe ich über die Suchfunktion nicht die gewünschten Informationen erhalten.
Zunächst zu meiner Person:
Ich befinde mich im Verbraucherinsolvenzverfahren, welches im Juni 2005 eröffnet wurde. Das Verfahren ist geschlossen und und ich befinde mich bis 11/2011 in der Wohlverhaltensphase.
Seit 01.07.2007 wohne ich mit meiner Lebensgefährtin und deren 13Jährigen Sohn in einer Doppelhaushälfte. Es besteht ein ordentlicher Mietvertrag ohne Zeit oder sonstige beschränkende Konditionen. Der Vermieter ist vor Abschluss des Mietvertrages mit der Selbstauskunft über die Wirtschaftlichen Verhältnisse aufgeklärt worden (Verbraucherinsolvenz). Der Vermieter wohnt in der Schweiz und hat nun fristgerecht den Mietvertrag zum 30.04.2010 wegen Eigenbedarfs gekündigt.Die Begründung ist der Wegfall seines Arbeitsplatzes in der Schweiz mit dem gleichzeitigen Angebot, seines bisherigen Arbeitgebers, in Deutschland in der nähe der Doppelhaushälfte eine neue Tätigkeit auszuüben.
Der Vermieter und sein Vater haben immer wieder betont, dass diese an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert seinen und der Vermieter auf keinen Fall zurück in die DHH ziehen möchte.
Aus diesem Grund haben wir einige Renovierungen und Investitionen vorgenommen . Alleine die entstandenen Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 9500.-€ Darin ist noch keine Arbeitszeit enthalten (Tapezieren aller Räume und teilweise mehrmaliges Anlegen der Deckenflächen, es durfte keine Rauhfaser verwendet werden, da dies laut Mietvertrag so vom Vermieter gewünscht war.Verlegen von ca 45 m² Laminatboden im Wohnzimmer.Bau einer Gartenhütte, Bau eines Unterstand, Anschaffung eines Kaminofen, Sonnenschutzfolie außen auf Dachfensterflächen, Pflanzen einiger Nutzhölzer im Garten und Anlegen eines Gartenweges)
Nun meine eigentliche Frage:
Gibt es eine Möglichkeit auf Grund von sozialer Härte, der Kündigung zu widersprechen und welche Erfolgsaussichten hat das?
Was würdet Ihr mir raten?
Vielen Dank für die Mühe
Pied