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Autor Thema: Beendigung des Verfahrens in der Wohlverhaltensphase aufgrund von Erbe  (Gelesen 2281 mal)

MarkTrader

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Guten Abend zusammen,
ich mache es kurz: Ich habe / hätte nur noch drei Monate bis zur Restschuldbefreihung. Leider ist nun meine Mam verstorben. Ich habe nun geerbt und möchte das Verfahren beenden, indem ich mich selbst um die Befriedigung der Gläubiger kümmere, da mir ein Anwalt sagte: " Wenn ich die Hälfte an die Inso-Verwaltung abgebe, kassieren die davon nochmals 15% der Masse. Weiterhin wird es viele Gläubiger geben, die sich nicht mehr melden.

Nun gut: Wenn ich nun die Ratschläge hier im Forum lese, scheint es so zu sein. Ich schreibe alle Gläubiger an und mache ein Vergleichsangebot oder lasse mir eines Anbieten. Dann zahle ich an "Alle". Danach lauf ich zum AG und beantrage die Aufhebung.

Würde bedeuten: Ich brauche nun keinen Inso-Verwalter mehr. Wäre ja auch logisch, da ich ja alle oder fast alle Bezahlt habe. Diejenigen die sich nicht gemeldet haben oder melden werden oder nicht tituliert waren usw. gehen dann wohl leer aus.

Kann mir hier bitte jemand  seine Erfahrungen oder eine Rechtsprechung nennen. Meine Insoverwaltung ist schon ganz "scharf" auf das Geld.

 :coffee:

Ich hoffe auf eine schnelle Hilfe, hab hierfür einfach keine Nerven mehr und will endlich wieder anfangen Schuldenfrei zu leben.....

Vielen lieben Dank, auch an die vielen Beiträge die mir auch schon ein wenig Mut machen, leider aber noch nicht die Lösung für mein Problem enthielten.

Mark. Trader
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Der_Alte

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Re: Beendigung des Verfahrens in der Wohlverhaltensphase aufgrund von Erbe
« Antwort #1 am: 09. Dezember 2011, 10:12:25 »

Wenn Sie die Hälfte des Erbes nicht herausgeben und ein Gläubiger die Versagung der RSB beantragt haben Sie verloren. Dann müssen auch alle Gläubiger, die evtl. nicht angemeldet haben, befriedigen.

Sinnvoller erscheint mir die angemeldeten Gläubiger einfach in voller Höhe zu bezahlen, dann haben Sie dort keine Baustelle mehr und keiner kann einen Versagensantrag stellen. Denn zum Versagensantrag muss auch die Gläubigerbeeinträchtigung kommen und die ist, weil Sie komplett bezahlt haben, nicht mehr gegeben.
Da der Treuhänder keinen Versagensantrag stellen kann dürfte die RSB erteilt werden. Sie könnten eventuell, wenn es mit der Zahlung zügig klappt, einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen.
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MarkTrader

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Re: Beendigung des Verfahrens in der Wohlverhaltensphase aufgrund von Erbe
« Antwort #2 am: 09. Dezember 2011, 10:56:20 »

Hallo erstmal,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Dies scheint mir ein Gangbarer Weg. Wo oder wie erfahre ich den wer nun die Forderungen "angemeldet" hat und wer nicht?

Ich habe die Liste etc. aber aus dieser geht nicht hervor, wer angemeldet hatte.

Könnte es sein, daß ich die Anmeldungen beim Amtsgericht heraus finden kann.

Vielen Dank!

Grüsse
MarkTrader
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Feuerwald

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Re: Beendigung des Verfahrens in der Wohlverhaltensphase aufgrund von Erbe
« Antwort #3 am: 09. Dezember 2011, 11:17:59 »

in welchem Verhältnis steht denn das Erbe zu den Schulden die Sie (noch) haben?

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MarkTrader

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Re: Beendigung des Verfahrens in der Wohlverhaltensphase aufgrund von Erbe
« Antwort #4 am: 09. Dezember 2011, 13:20:03 »

Hallo, das ist 1:2. Nun war ich heute beim AG INS. Und dort sind diese weil wohl nur die angemeldeten bezahl werden müssen weit weniger. Werd am Dienstag beim Ra sein, dann bezahlen und mit den Nachweisen den Antrag bei Gericht stellen. Ist das soweit Richtig? Oder muss ich noch etwas Beachten. VielenDank. 
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MarkTrader

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Re: Beendigung des Verfahrens in der Wohlverhaltensphase aufgrund von Erbe
« Antwort #5 am: 09. Dezember 2011, 15:12:55 »

Guten Tag Feuerwald,

meine Antwort war vom handy, weshalb ich mich für die Form entschuldigen muss. Also nochmals: Das Erbe ist doppelt in etwa, als die Gesamtsumme der Gläubiger. Allerdings, nach Recherche muss ich nun nur die sogenannten angemeldeten Forderungen bezahlen. Weiterhin erspare ich mir wohl die 15% die bei Verteilung mit und durch die Verwaltung an Kosten entstehen.
Letztendlich mach ich also die Arbeit und auch nur ich kann den Antrag auf Vorzeitige Restschuldbefreihung und Aufhebung des Verfahrens beantragen, was ja auch Sinn macht.

Wenn noch jemand hierzu Ideen, Anregungen oder Erfahrungen hat, wäre ich Dankbar, denn bis auf BGH Urteilen und einzwei § habe ich keine Erfahrungswerte über diese Vorgehensweise. Naja, mein Termin beim Anwalt, Beratungsgespräch steht noch im Raum. Aber ob ich mir das nicht auch sparen kann. Also wenn ich eines in diesen vielen Jahren gelernt habe, ist es "sparen". Konnte ich ja vorher nicht und nachdenken bevor Geld ausgegeben wird. Manches braucht man, vieles nicht.

Danke erstmal für Eure Anregungen und Antworten. Ich werde gerne weiter Berichten über meine Erfahrungen und Ergebnisse. Wäre ein schönes Weihnacht"geschenk", wenn das alles so laufen wird/würde..... :cheesy:

Mit besten Grüßen
marktrader
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