Hallo an alle,
Ich war heute los und hab Einblick in die Insoakte bekommen. Das ging recht problemlos, allerdings waren die Mitarbeiterinnen, naja, „diese Auskünfte bekommen sie auch beim TH“. Die allerdings sind recht spärlich und von dort auch nicht zu meiner Zufriedenheit. Das nur am Rande.
Ich hab also festgestellt, dass der TH von Beginn an so einige Tausender bekommen hat, von denen bisher nichts an Gericht, bzw. Gläubiger weitergeleitet wurde. Das heißt, der TH „sitzt“ auf rund 5einhalb-tsd Euronen. Zusätzlich hat er in diesem Jahr von mir 120 Euro bekommen aus der Steuererstattung für 2012, die ich anteilig an den TH geleitet hatte (120 Euro für Jan-März 2012), und das sogar ohne Nachtragsverteilung.
An die Gläubiger wurde nichts quotal ausgezahlt, weil die Verfahrenskosten noch nicht beglichen wurden. Gerichtliche und TH-Kosten wurden im übrigen gestundet. Auch auf die Frage, wie sich das jetzt verhält (muss nicht trotz Stundung an die Gläubiger ausgezahlt werden?) bekam ich keine Antwort. Dies könne der TH beantworten. Nur, bezüglich dieser Frage bekomme ich keine Antwort vom TH. Das könnte im Extremfalle bedeuten, dass der TH bis Ende der WVP, Erteilung der RSB, die von mir monatlich erhaltenen Gelder einbehält.
Und dann bekam ich die Verfahrenskosten genannt. Diese betragen zu meiner Überraschung „bloß“ 172 Euro. Angeblich inklusiv TH-Kosten. Aber die betragen ja 119 Euros pro Jahr (inklusiv Märchensteuer), auch gestundet (könnten eventuell in Raten von 10 Euro pro Monat beglichen werden, oder von der jährlichen Steuererstattung).
Da ich ja schon 120 Euro aus der Steuererstattung an den TH bezahlt habe, könnte der TH diese doch entweder auf seine eigenen Kosten buchen? Oder anteilig auf die gerichtlichen Kosten buchen? Geht das trotz Stundung? Sollte doch klappen.
Und ich könnte jetzt auf die Idee kommen, trotz Stundung diese gerichtlichen Kosten bei Gelegenheit vorab auszugleichen. Denn Möglichkeiten dazu gibt’s, das Geld zusammenzubekommen. Dann wären die Verfahrenskosten erledigt. Was haltet ihr davon?
Wobei ich beim Gericht nicht gefragt hab, ob da jährlich etwas dazu kommt.
Denn ich möchte trotz Stundung zum Ende der WVP nicht auf Hunderten, oder gar Tausend Euros Verfahrenskosten sitzen, die ich womöglich dann in Raten begleichen müsste
Und insgesamt sind, wenn man die Verfahrenskosten von den monatlich eingenommenen Geldern abzieht, zu jetzigen Zeitpunkt ca. 26% der Schuldsumme beim TH durch die monatlichen Pfändungen zusammengekommen. Zum Ende des Jahres sollten es dann ca. 31% sein.
Wegen der Verfahrenskosten und der quotalen Jahresauszahlung könnte ich ja auch noch ein Schreiben an den TH aufsetzen. (ich mach so etwas nur noch per Brief oder per Mail, sogar Mails von mir werden beantwortet, da kann ich im Zweifel jeden Kontakt auch nachweisen)
Vielen Dank für eure Meinung und Antworten
Viele Grüße
Timon28