"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Erbe höher als Restschuld  (Gelesen 2146 mal)

prazius

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 13
Erbe höher als Restschuld
« am: 25. August 2013, 22:37:50 »

Hallo,

meine Oma ist im Ausland lebend, verstorben.
Das Erbe wird höher ausfallen, als meine anfänglichen Schulden.
WVP endet Juni 2014.

a) bekommt der TH trotzdem 50% oder nur den noch offenen Betrag ?

b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?

c) wenn alles beglichen wurde, endet dann meine Inso vorzeitig ?

Vielen Dank für die Infos...
Gespeichert
 

KarlPaul

Re: Erbe höher als Restschuld
« Antwort #1 am: 26. August 2013, 08:40:16 »

Vorab:
Du kannst das Erbe annehmen oder ausschlagen.

Nimmst Du es an bekommt der TH 50 %, wenn dann alles
bezahlt sein sollte, dann kann die RSB vorzeitig beantragt werden.
Ist der Betrag der 50 % sogar höher als der Saldo, dann kommt der
Differenzbetrag zurück.
Gespeichert
 

waldi

Re: Erbe höher als Restschuld
« Antwort #2 am: 26. August 2013, 11:31:30 »

b) da ich nun "vermögend" bin, muß ich die Gerichts, Verfahrenskosten usw nun doch zahlen trotz der RSB ?
Nicht trotz 'RSB', sondern trotz Verfahrenskostenstundung.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz