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Autor Thema: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode  (Gelesen 3308 mal)

Timme22

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Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
« am: 24. Juni 2008, 15:08:08 »

Hallo zusammen ,
habe gestern ein Schreiben des Nachlassgerichtes bekommen , das ich ich
Anspruch auf einen Erbanteil habe.
Dieser Anspruch besteht seit 1997 , solange hat das Gericht gebraucht mich
ausfindig zu machen. Ich bin seit 2003 in Privatinsolvenz und befinde mich jetzt
in der Wohlverhaltensperiode.
Wie gehe ich jetzt weiter vor , der eigentliche Erbanspruch liegt ja weit vor meiner
Insolvenz ?

Gruß
Timme22
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ThoFa

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Re: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #1 am: 24. Juni 2008, 15:43:08 »

Hallo,

die Hälfte des Erbes ist an den TH herauszugeben. Sie müssen also den TH informieren.
Ein Erbe kann ein Insolventer auch ablehnen.

MfG

ThoFa (der auch mal einen Ur-Urahn haben möchte, der mir was vererbt. :wink:)
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Timme22

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Re: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #2 am: 24. Juni 2008, 16:34:36 »

Hallo ,

danke für die schnelle Antwort , mal gesetzt dem Fall der Erbanspruch bzw. die
Hälfte ist höher als die in der Insolvenz angegebenen Schulden?

Gruß  Timme22
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ThoFa

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Re: Erbschaft in der Wohlverhaltensperiode
« Antwort #3 am: 24. Juni 2008, 16:36:38 »

Hallo,

dann werden die Gläubiger ausgezahlt, die Verfahrenskosten bezahlt und Ihnen auf Antrag vorzeitig die RSB ausgesprochen und die WVP beendet.

MfG

ThoFa
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