"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: erneuter Streit um Unterhaltsberechtigte Person  (Gelesen 6585 mal)

eidechse

Re: erneuter Streit um Unterhaltsberechtigte Person
« Antwort #20 am: 14. Oktober 2014, 16:19:44 »

@ wolter001

Für mich hört sich das ganze danach an, als ob es von Ihnen irngedwo "abgeschrieben" wurde. Ist es so, dann sollten Sie auch die Fundstelle nennen.

Zudem ist das LG Darmstadt nicht das Maß aller Dinge und die Entscheidung nicht Verallgemeinerungsfähig. Es gibt mittleweile genügend Entscheidungen des BGH in denen immer wieder darauf verwiesen wird, dass es auf die Umstände des Einzelfalles ankommt und der Grundfreibetrag gerade nicht als Mindestgrenze angesehen werden darf, insbesondere weil dieser auch zur Deckung der Mietkosten dienen soll, die je nach Zahl der Personen des Hausstandes nicht proportional steigen. (vgl. u.a. BGH vom 05.11.2009 - IX ZB 101/09 unter Verweis auf BGH vom 21.12.2004 - IXa ZB 142/04, vom 05.04.2005 - VII ZB 28/05 und vom 04.10.2005 - VII ZB 24/05)
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz