Hallo Ihr Lieben,
erstmal ein paar Infos vorab:
Ich befinde mich seit 01.03.2007 in der Regelinsolvenz.
Ich beziehe jetzt schon, nach einigen Jobs, die ich durchaus zwischendurch hatte, seit längerer Zeit ALG II.
Da ich auch aufgrund meines Alters und anderer Vermittlungshemmnisse keine Chance mehr auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung habe, habe ich Anfang 2010 beschlossen, mich wieder selbständig zu machen.
Ich habe lange gekämpft mit den SB beim Jobcenter und mir wurde dann auch eine Weiterbildung finanziert.
Ich habe nochmal ein Existenzgründungsseminar besucht, Businessplan erstellt, Tragfähigkeitsbescheinigung erhalten.
Das alles passierte noch in 2010.
Beim Jobcenter habe ich Einstiegsgeld beantragt und Darlehen nach § 16c SGBII.
Das Einstiegsgeld wurde jetzt abgelehnt, weil ich ja immer noch nicht selbständig bin.
Und das liegt am Insolvenzverwalter.
Seit 2010 weiß er, dass ich mich wieder selbständig machen möchte.
Dazu will das Jobcenter natürlich dass er zustimmt und evtl. Darlehen und Zuschüsse freigibt.
Außerdem möchte das JC eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts. Die habe ich bisher auch noch nicht, da der Insoverwalter anscheinend die ESt.-Erklärungen der letzten Jahre noch gar nicht erstellt hat.
Er aüßert sich nur wischiwaschi, ich habe ihm sogar eine Zahlung nach § 295 Inso angeboten.
Auch mein Anwalt schrieb ihn deshalb schon mehrfach an, aber er rührt sich nicht.
Ich habe meinen Anwalt, der übrigens wirklich nur nette Briefe schreibt, gebeten, das Insolvenzgericht einzuschalten.
Ich bin jetzt, nach über zwei Jahren, wirklich am Ende mit meinen Nerven.
Mein Anwalt will das Insolvenzgericht nicht einschalten, weil er Bedenken hat, dass der Insolvenzverwalter mir Ärger wegen der Restschuldbefreiung machen könnte.
Kann er das so einfach? Ich weiß nicht mehr weiter.
Habt Ihr einen Rat für mich?
LG