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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Forderung in Wvp  (Gelesen 2680 mal)

hundekind1

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Forderung in Wvp
« am: 16. November 2010, 15:13:25 »

Hallo, bitte um Hilfe!!!

Bin seit 2005 in Privatinso IK seit 2008 in der WVP. nun kam heute eine Forderung vom Inkasso Creditreform .

Forderung mit einem vollstreckbaren Titel vom Jahr 2000, solle die Forderung bezahlen sonst Vollstreckung.

Frage: kann diese Forderung überhaupt noch bestehen bzw. ist diese nicht verjährt?(jahresfrist)

Mein TH kann nichts für mich tun, er will auch diese Forderung nicht haben.

Soll ich dem Inkasso mitteilen dass ich im Inso bin? und die Forderung ja verjährt sei?

Kann mir jemand sagen wie ich dass schreiben kann?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar, muss gestehen das ich diese Forderung vergessen habe kam ja auch nie etwas.Die Summe ist unter 200 Euro

Danke im vorraus

Gruß hundekind1
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Fallera

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #1 am: 16. November 2010, 15:59:14 »

§ 301 InsO
Wirkung der Restschuldbefreiung.(1) Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben.

Einfach Eröffnungsbeschluss faxen und gut ist!
« Letzte Änderung: 16. November 2010, 16:14:08 von Fallera »
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Feuerwald

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #2 am: 16. November 2010, 17:10:37 »

Forderungen, die rechtskräftige festgestellt sind (vollstreckbarer Titel aus dem Jahr 2000), verjähren nicht vor Ablauf von 30 Jahren.

Wie Fallara schon schreibt, wird diese Forderung als Insolvenzforderung von der Restschuldbefreiung erfasst, sollte diese am Ende der WVP erteilt werden.

Für Insolvenzgläubiger ist bis dahin die Zwangsvollstreckung nach § 294 InsO nicht statthaft. Sollte das Inkasso / Gläubiger dennoch die Zwangsvollstreckung bereiten, müssten Sie ggfs. Rechtsmittel dagegen einlegen.

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hundekind1

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #3 am: 16. November 2010, 21:43:36 »

Danke für die Antworten, Fallera bitte welche Rechtsmittel muss ich dann einlegen falls Creditreform doch versucht zu vollstrecken?

Werde also den Eröffnungsbeschluss des Insolvenzverfahrens an Creditreform faxen u. abwarten.  werde euch weiter berichten.

Danke für eure Hilfe.

Ach ja soll ich nun trotzdem meinem Treuhänder von der Forderung unterrichten oder dem Amtsgericht diese mitteilen???.

Gruß hundekind1
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Fallera

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #4 am: 17. November 2010, 07:19:20 »

Mein TH kann nichts für mich tun, er will auch diese Forderung nicht haben.
- Nun ist ihr TH doch bereits schon informiert oder irre ich mich?

Meiner Meinung nach reicht es, Creditreform den Eröffnungsbeschluss zukommen zu lassen.
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Insokalle

Re: Forderung in Wvp
« Antwort #5 am: 17. November 2010, 10:37:24 »

Das sollte es.

"Danke für die Antworten, Fallera bitte welche Rechtsmittel muss ich dann einlegen falls Creditreform doch versucht zu vollstrecken?"

Das Vollstreckungsverbot des § 294 InsO muss der GV v.A.w. beachten.
Falls es trotzdem noch versucht wird: Erinnerung nach § 766 ZPO beim Vollstreckungsgericht einlegen.
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hundekind1

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #6 am: 17. November 2010, 14:02:12 »

Hallo Fallera und Insokalle,

Treuhänder war nur die Sachbearbeiterin.Habe nun per Fax Creditreform Eröffnungsbeschluss gefaxt werde nun abwarten, sollte nun doch der GV erscheinen dann weise ich GV daruf hin sowie Insokalle mir geraten hat.

Habe meine Unterlagen nochmals überprüft, habe keinen Vollstreckunksbescheid oder Mahnbescheid über diese Forderung von Jahr2000 habe ja alle anderen Gläubiger 2005 mit angemeldet.

okay ich werde hier weiter posten wenn sich da etwas rührt, hilft ja vielleicht auch anderen.

Nochmals vielen Dank für eure Unterstützung.

Grußhundekind1
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Pauli

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #7 am: 18. November 2010, 09:58:42 »

Bei mir hat sich die Creditreform auch noch nach Eröffnung
gemeldet. Habe den Eröffnungsbeschluss gefaxt und hinterher telefoniert.
Für die Creditreform war der Fall erledigt, die haben die Unterlagen
an den Gläubiger zurückgegeben.
Der GV ist sowieso über die Insolvenz informiert, sollte er doch kommen
einfach den Eröffnungsbeschluss zeigen.
War bei mir kein Problem!
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juergengrisu

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Re: Forderung in Wvp
« Antwort #8 am: 18. November 2010, 10:05:25 »

war bei mir auch Damals ...
Ein Fax vom TH und gut ist nie wieder was von gehört..
Die melden sich nie wieder
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