Hallo,
Meine private Insolvenz wurde am 09.12.2007 eröffnet. Ich habe ein Gesamtschulden von 55.000 € an 2 Gläubiger.
Hausbank 50.000 €
Ford Bank 5.000 €
Mein Verdienst, je nach Monat (Aussendienstmitarbeiter im Vertrieb - provisionsabhängig) zwischen 1.900 - 2.700 € netto. Bin verheiratet und habe einen Sohn.
Seit Dezember werden mir unterschiedliche Beträge von meinem Gehalt gepfändet.
Aussergerichtliche Einigung hat nicht geklappt. Damals hatten wir eine Komplett-Summe von 10.000 € angeboten.
Nun haben wir vor 4 Wochen eine Summe von insgesamt 21.000 € angeboten, was anteilig verteilt wird. Die Gläubiger haben zugestimmt und ich habe das Geld vor 2 Wochen eingezahlt und die haben mir per Brief den Zahlungseingang bestätigt und somit alle Forderungen beglichen sind.
Diese beiden Briefe von den Gläubigern habe ich eingescannt und meinem Th zugemailt. Daraufhin hat er zurückgeschrieben, dass noch ein Gläubiger dazugekommen ist undzwar mein Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung von 2007 an den Th geschickt, von 23 €. Ich darf diese Rechnung nicht begleichen, sonst mach ich mich strafbar. Der Vermieter muss sich zuerst in die Insolvenzliste eintragen.
Aber ich verstehe das ganze nicht. Ich meine, dass ich z.B. seit Inso-Eröffnung meine Handyrechnungen, Telefon- Internetrechnung usw. alles ganz normal gezahlt bzw. abgebucht wurde. Wieso darf ich die Nebenkostenabrechnung nicht zahlen?

Mein Vermieter stellt sich auch quer und sagt, dass wir die Rechnung begleichen sollen, ansonsten Zusatzkosten kommen, wenn die sich in die Inso-Liste eintragen. Wegen der 23 € läuft mein Inso noch, obwohl die anderen eigentlichen Summen für die Inso beglichen wurde bzw. keine Forderungen mehr besteht.
Ich habe mittler Weile mitbekommen, dass der TH nicht mein Berater ist bzw. er mir keine Auskünfte geben will/darf. Amtsgericht sagt nur, wenn der TH Ihnen was mitteilt, dann stimmt das! Mir wurde
nur gesagt, dass wenn ich mich beraten lassen wollen würde, dass ich mir einen Anwalt holen soll. SUPER :heulen:
Meine nächste Frage ist, wenn der Vermieter sich in die Inso-Liste einträgt, darf ich dann die komplette Summe zahlen? Was muss ich danach machen? Muss ich eine RSB-Antrag an das Amtsgericht abgeben? Wenn ja, woher bekomme ich die? Mein TH sagt mir überhaupt nix. Er meint nur, kümmern Sie sich selber drum!

Sorry, für soviel Text.
Ich bin ab Morgen Nachmittag im Ausland für 3 Wochen.
WÄRE SEHR FROH, WENN IHR MIR PAAR ANTWORTEN GIBT! Die lese ich mir im Urlaub dann gerne durch!
VIELEN DANK!