Hi :-)
Schuldner ist in der WVP
Schuldner müsste Jedes Jahre sein Lohnabrechnung denn TH überreichen. Immer in Juli ..beispiel : Juli 2008 müsste er Lohnabrechnungen für Aug 2007- Juli 2008 abgeben...
Da der Schuldner kein Pfändbaren Netto Gehalt hatte ... (Netto Gehalt lag deutlich unter der Pfändungsgrenze) hat der TH der AG nicht über der Inso inform.
In Mai hatte der Schuldner eine Abfindung bekommen (Betriebsbedingte Kündigung- dank der Krise). Dies hat der AG direkt an der AN überw. Der AN hat der TH per Email darüber informiert das er eine Abfindung bekommen hat, hat aber bisher keine Information was er damit tuen soll. Natrülich weis der Schuldner das er es abgeben müsste, NUR bekommt der Schuldner wenig ALGI (gerade der Selbsbehalt laut Düsseldorfer Tabelle).
Nun kann der Schuldner seine Unterhalt (hat 3 Unterhaltspflichtigen Kinder) nicht nachkommen ohne hilfe diesen Abfindung.
Was soll der Schuldner machen?
Er hat schon info bekommen das er laut §850 einen Antrag beim Gericht stellen kann das er auf Ratenweise eine Anteil der Abfindung bekommen kann....aber wie macht er das?
Da der TH das Geld noch nicht hat , kann kein Antrag gestellt werden oder? Der Schuldner hat in seinen Email an der TH sein poblematik geschildert , und auch der TH gefragt nach diesen Antrag , bzw hat den Antrag , einfach Formlos, denn TH gegenüber gestellt. Reicht das ? Wurde der TH das für der Schuldner machen oder müsste der Schuldner ein Anwalt nehmen?
Der Schuldner ist total unsicher was er machen soll, möchte alles richtig machen und der Inso nicht gefährden.
Vilen Dank.