Hallo Ihr Profis,
mein Mann befindet sich seit August 2007 in der WVP und jetzt kommt der Hammer vom Treuhänder.
Seine Schuldnerberatung hatte gesagt und so ist es auch bei Gericht eingereicht worden, das ich als unterhaltsberechtigte Person gelte und somit bei seiner Rente (1260,- € + 228,-€ Betriebsrente) ca. 107,- € monatlich zahlen müßte was nach der Pfändungstabelle ja auch korrekt ist.
Der Treuhänder schrieb Ihm im August das er 409,40,- € monatlich zu zahlen hätte, hatte also mich als unterhaltsberechtigte Person nicht berücksichtigt.
Auf seine schriftliche Anfrage erhielt er die Auskunft, da meine Frau Einkommen bezieht (870,-€ netto) (es wurde auch nicht gesagt wieviel Sie verdienen dürfte) wäre das der pfändbare Betrag.
Sein Anwalt der die Insolvenz bei Gericht eingereicht hatte, telefonierte dann auf Druck von meinem Mann mit dem Treuhänder und sagte hinterher das der Treuhänder die Unterhaltsfrage nach eigenem Ermessen beurteilen dürfte. Da war er erstmal platt.
Also fragte er bei der Schuldnerberatung nochmal nach und man sagte Ihm das man die Unterhaltsberechtigung notfalls beim Insolvenzgericht einklagen müßte.
So geht das jetzt seit August und der Treuhänder schrieb Ihm jeden Monat das der Betrag (jetzt bereits 1230,- €) bis zum 15. 10. 07 zu zahlen sei. Er hatte natürlich auch schriftlichen Kontakt und schrieb Ihm das er die monatliche Summe nicht zahlen könnte und bat um ein Gespräch um eine Lösung zu erreichen. Es wurde überhaupt nicht geantwortet, stattdessen bekam er letzte Woche einen Brief von der Rentenversicherung das der Treuhänder die RV angewiesen hatte ab November die gesamte Rente auf ein Treuhänderkonto zu zahlen.
Vom Treuhänder selbst hat er immer noch keine Information darüber. Mein Mann rief dann bei der Rentenversicherung an und dort sagte man Ihm das lt. Beschluß vom Amtsgericht Sie tatsächlich an den Treuhänder zahlen müßten, es sei denn das er Widerspruch einlegen würde. Der Beschluß besagt das der Treuhänder über sein gesamtes Vermögen (sprich seine Rente) verfügen darf.
Allerdings sagte man das es sehr ungewöhnlich wäre die gesamte Rente und nicht nur den pfändbaren Betrag einzufordern. Dabei hatte Ihm die RV bereits am 10. 07. 07 schriftlich mitgeteilt das "der für die Pfändung maßgebliche monatliche Zahlbetrag liegt unter Berücksichtigung der Unterhaltspflicht für eine Person unterhalb der Pfändungsfreigrenze, sodaß pfändbare Beträge nicht zur Verfügung stehen".
Ich glaube er hätte dem Beschluß gleich widersprechen müssen aber da er ja den Anwalt hatte dachte er das würde dieser schon regeln. Sein Anwalt meint allerdings das der Beschluß ganz normal sei und man den auch nicht anfechten könnte.
Er weiß jetzt überhaupt nichts mehr nur das er ab November wohl keine Rente mehr erhält???
Was ist dann mit Miete und allen anderen Abbuchungen?? Mein Mann hat am Donnerstag 1. 11. 07 jetzt tatsächlich einen Termin beim Treuhänder bekommen, könnt Ihr Ihm bis dahin ein paar Tipps mit auf den Weg geben?
viele Grüße Pedi
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edit wegen der Lesbarkeit, sorry.